RV Wacom DTU Signaturtablets Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt3-Z42-2022-0003
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
RV Wacom DTU Signaturtablets
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Lieferung von Signaturtablets - Produkt: WACOM DTU-1141B (Signaturtablet) und die Überlassung von Signatursoftware - Produkte: Kofax SignDoc oder Namirial Xyzmo Desktop Client (Signatursoftware) für die Landeshauptstadt München (LHM).
Landeshauptstadt München
Deutschland
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung, mit einer Laufzeit von 48 Monaten, über den Kauf und die Lieferung von Signaturtablets - Produkt: Wacom DTU-1141B (Signaturtablet) und die Überlassung von Signatursoftware - Produkt: Kofax SignDoc Desktop Software-Lizenz (Signatursoftware) für das Kreisverwaltungsreferates (KVR) der Landeshauptstadt München (LHM).
Die Beschaffung der Signaturtablets einschließlich Signatursoftware soll der Steigerung der Effizienz der Betriebsabläufe während der Parteiverkehrszeiten dienen. Dadurch will die Stadtverwaltung die Kund*innenfreundlichkeit weiter erhöhen.
Der erwartete unverbindliche Bedarf über 4 Jahre (48 Monate) für die LHM wird auf 420 Signaturtablets jeweils inkl. Signatursoftware geschätzt (Schätzmenge). Diese Volumenangabe kann unter- und bis zur Höchstmenge von 510 Signaturtablets jeweils inkl. Signatursoftware auch überschritten werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-180083b0de6-57d074c750edc5b8
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-180083b0de6-57d074c750edc5b8
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-180083b0de6-57d074c750edc5b8
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
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Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
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Bewerber-/Bieterfragen:
Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 28.06.2022, 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist unter I.1) "Internet-Adresse(n) - Hauptadresse" angegeben.
Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.
...
Abweichung vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung:
Die Signaturtablets inklusive Signatursoftware werden zur Anbindung an die Fachanwendungen OK.VISA und OK.EWO beschafft; diese Fachanwendungen enthalten proprietäre Schnittstellen, die vom Hersteller ausschließlich für bestimmte Signaturtablets (Wacom DTU-1141B) und ausschließlich für bestimmte Signatursoftware (unter anderem Kofax SignDoc Desktop) getestet und freigegeben sind. Durch den Auftraggeber werden bereits eine Vielzahl der Tablets Wacom DTU-1141B und der Software Kofax SignDoc Desktop eingesetzt. Falls die zusätzlichen Signaturtablets sowie die zusätzlichen Signatursoftwarelizenzen, die Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind, produktneutral ausgeschrieben und vergeben würden, entstünden erhebliche technische und wirtschaftliche Risiken bzw. Unvereinbarkeiten wie zum Beispiel: höherer Implementierungs-, Test- und Schulungsaufwand, kein Herstellersupport bei den Schnittstellen OK.VISA und OK. EWO, nicht kalkulierbares Risiko für Ausfallzeiten und Verzögerungen, erhebliche Schwierigkeiten und Verzögerungen bei Releasewechseln. Da OK.VISA und OK.EWO beim Auftraggeber in Bereichen mit sehr hohem täglichem Publikumsverkehr (Ausländerbehörde und Bürgerbüro mit über 1.000 Personen) und sehr hoher Bedeutung für die betroffenen Kund*innen im Einsatz sind, hätten Störungen oder gar ein Komplettausfall aufgrund nicht funktionierender Schnittstellen erhebliche Folgewirkungen für hohe Rechtsgüter der Kund*innen und für das Image des Auftraggebers.
Es gibt auch keinerlei Möglichkeiten, diese technischen und wirtschaftlichen Nachteile in irgendeiner Art und Weise zu kompensieren.
Nur durch den Verzicht auf eine produktneutrale Leistungsbeschreibung können diese Risiken vermieden werden.
Daher ist der Verzicht auf eine produktneutrale Leistungsbeschreibung vorliegend aus tatsächlich vorhandenen, objektiven und auftragsbezogenen Gründen sachlich gerechtfertigt und mithin ausnahmsweise zulässig. Eine Diskriminierung von Wirtschaftsteilnehmern ergibt sich daraus nicht.
Rahmenvereinbarung:
Höchstmenge der zukünftigen Rahmenvereinbarung: 510
Schätzmenge der zukünftigen Rahmenvereinbarung: 420
Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden
Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer. Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen des Auftraggebers und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).