Dienstleistung Umzug I Transport Referenznummer der Bekanntmachung: 2022 kbo 0002 IAK
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haar
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85540
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kbo-iak.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistung Umzug I Transport
Durchführung von Umzügen sowie Transportdienstleistungen innerhalb der Betriebsgelände / -stätten des kbo-Isar-Amper-Klinikums
Durchführung von Umzügen sowie Transportdienstleistungen innerhalb der Betriebsgelände / -stätten des kbo-Isar-Amper-Klinikums
Die Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre. Danach verlängert sich der Vertrag einmalig um 12 Monate, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Laufzeitende gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
gemäß Dokument Eignungsprüfung / L124, Nachweis - siehe VI.3 zusätzliche Angaben
gemäß Dokument Eignungsprüfung / L124 - siehe VI.3 zusätzliche Angaben
gemäß Dokument Eignungsprüfung / L124 - siehe VI.3 zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eignungsprüfung erfolgt anhand der eingereichten Formblätter L1240 „Eigenerklärung zur
Eignung“, der Referenzbescheinigungen und den geforderten und eingereichten Anlagen.
1. Die Eignungskriterien des Formblatts L1240 „Eigenerklärung zur Eignung“ müssen erfüllt sein
bzw. die entsprechend geforderten Angaben erfolgt sein
2. Die im L2110 Aufforderung zur Angebotsabgabe geforderten Unterlagen müssen vorliegen:
- Nachweis, Eintrag ins Handelsregister oder vergleichbar
- Versicherungsnachweis - Bestätigung der Versicherung über eine bestehende
Betriebshaftpflichtversicherung
- Nachweis AMÖ-Zertifikat (Bundesverband Möbelspediteure und Logistik (AMÖ)
e.V.)
- L 1240 Eigenerklärung zur Eignung
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Referenzbescheinigung für die zwei im L 1240 benannten Referenzen
- L 234 Erklärung Bewerbergemeinschaft*
- L 235 Verzeichnis Leistungen und Kap. anderer Unternehmen*
- L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer*
- Eigenerklärung BMWK Russland Sanktionen
*bei Nichtinanspruchnahme sind die Dokumente ebenfalls, bitte mit dem Vermerk „ENTFÄLLT“ oder
„NICHT ZUTREFFEND“ mit einzureichen!
3. Es müssen zwei vergleichbare Referenzen zum Unternehmen/zur Aufgabenstellung benannt
sein.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind.
Die Referenzen dürfen nicht älter sein als drei Jahre, d.h. Referenzen /
Leistungszeitraum ab 01.01.2019
Umzugs- und Transportdienstleistungen via Rahmenvertrag
4. Qualität der erbrachten Leistungen
Die Qualität der erbrachten Leistung ist über beigefügte Referenzbescheinigung bei den
Referenzgebern entsprechend abzufragen. Die durch den Referenzgeber gegengezeichnete
Bestätigung ist als Scan mit den Bewerbungsunterlagen über die Bieterplattform einzureichen.
Die Nachforderung der Originalbestätigung behält sich die Vergabestelle vor.
Die Qualität kann durch die Referenzgeber wie folgt bewertet werden:
- 1 Sehr gut, die Umsetzung erfolgte stets anforderungsgemäß und beanstandungsfrei. (5
Punkte)
- 2 Gut, die Umsetzung erfolgte im Wesentlichen anforderungsgemäß mit nur geringen
Beanstandungen. (4 Punkte)
- 3 Befriedigend, die Umsetzung erfolgte überwiegend anforderungsgemäß mit mehrfachen
Beanstandungen. (3 Punkte)
- 4 Ausreichend, die Umsetzung erfolgte nur zum Teil anforderungsgemäß mit erheblichen
Beanstandungen. (2 Punkte)
- 5 Mangelhaft, die Umsetzung erfolgte nur zu einem geringen Teil anforderungsgemäß mit
schweren und wiederkehrenden Beanstandungen. (1 Punkt)
- 6 Ungenügend, die Umsetzung erfolgte insgesamt nicht anforderungsgemäß. (0 Punkte)
Hinweis:
Sofern ein Bieter einen Unterauftragnehmer beauftragt oder eine Bieter- / Arbeitsgemeinschaft bildet,
gilt für jeden Unterauftragnehmer bzw. jede Bieter- / Arbeitsgemeinschaft. die gleiche
Eignungsprüfung wie für den Bieter.
Bei fehlender Eignung der Unterauftragnehmer bzw. der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft ist das Angebot
des Bieters auszuschließen
Eignungsprüfung Wertung
1) Ausschlusskriterien (Nichtvorlage führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren):
Vorlage mit Angebot:
- Nachweis, Eintrag ins Handelsregister oder vergleichbar
- Versicherungsnachweis - Bestätigung der Versicherung über eine bestehende
Betriebshaftpflichtversicherung
- Nachweis AMÖ-Zertifikat (Bundesverband Möbelspediteure und Logistik (AMÖ)
e.V.)
- L 1240 Eigenerklärung zur Eignung
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Referenzbescheinigung für die zwei im L 1240 benannten Referenzen
- L 234 Erklärung Bewerbergemeinschaft*
- L 235 Verzeichnis Leistungen und Kap. anderer Unternehmen*
- L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer*
*bei Nichtinanspruchnahme sind die Dokumente ebenfalls, bitte mit dem Vermerk „ENTFÄLLT“ oder
„NICHT ZUTREFFEND“ mit einzureichen!
2) Qualitätswertung Referenzen:
Referenz 1
Max. erreichbare Punktzahl 35 Punkte – Mindestpunktzahl, die erreicht werden muss 21 Punkte.
Werden keine 21 Punkte bei Referenz 1 erzielt, wird das Angebot als nicht geeignet bewertet.
Wird einer der sieben zu bewertenden Punkte mit 4 und schlechter bewertet, wird das Angebot
ebenfalls als nicht geeignet bewertet.
Referenz 2
Max. erreichbare Punktzahl 35 Punkte – Mindestpunktzahl, die erreicht werden muss 21 Punkte.
Werden keine 21 Punkte bei Referenz 2 erzielt, wird der Teilnahmeantrag als nicht geeignet bewertet.
Wird einer der sieben zu bewertenden Punkte mit 4 und schlechter bewertet, wird das Angebot
ebenfalls als nicht geeignet bewertet.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).