22 E 046 - Neubau Grundschule Kasernenviertel Elektro- und Aufzugsplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 22 E 046
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
22 E 046 - Neubau Grundschule Kasernenviertel Elektro- und Aufzugsplanung
Die Flächen der Prinz-Leopold- und der Pionierkaserne im Stadtosten soll in den nächsten Jahren in ein Innovationsquartier für grünes, soziales und innovatives Leben und Arbeiten umgewandelt werden. Im Zuge dieser Entwicklungsmaßnahmen soll auf einer Teilfläche der Pionierkaserne eine neue, vierzügige Grundschule mit zweifach Turnhalle, Ganztagesangebot und einem viergruppigen Hort errichtet werden.
Die Flächen der Prinz-Leopold- und der Pionierkaserne im Stadtosten soll in den nächsten Jahren in ein Innovationsquartier für grünes, soziales und innovatives Leben und Arbeiten umgewandelt werden. Im Zuge dieser Entwicklungsmaßnahmen soll auf einer Teilfläche der Pionierkaserne eine neue, vierzügige Grundschule mit zweifach Turnhalle, Ganztagesangebot und einem viergruppigen Hort errichtet werden.
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 3 bis 9.
Beschreibung der Optionen:
Zunächst werden die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen besteht nicht.
Die Besonderen Leistungen und die optionalen Besonderen Leistungen für die Planungsleistungen gemäß den Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss gegeben sein, § 44 VgV.
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist grundsätzlich mit dem Angebot das Formblatt L124 bzw. II.6 Eigenerklärungen zur Eignung (Vergabehandbuch Bayern) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 56 Abs. 2 und 4 VgV innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Weitere Eignungsanforderungen siehe unter den Punkten III.1.2), III.1.3), III.2.1) und III.2.3).
*
Für Bietergemeinschaften gelten die §§ 43 und 47 Abs. 4 VgV.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder und ein bevollmächtigter Vertreter (= Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens) zu benennen sind und die von allen Mitgliedern rechtsverbindlich zu unterschreiben ist (Formblatt L234 bzw. III.9).
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124 bzw. II.6) abgeben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter bzw. als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. bei der Zusammensetzung einer BG sofort anzuzeigen.
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Bei Nachunternehmerleistungen (§ 36 VgV) ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (Formblatt L235 bzw. III.7).
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Sofern für die von einem Unterauftragnehmer zu erbringende Teilleistung der Bieter selbst nicht geeignet ist, liegt ein Fall der Eignungsleihe hinsichtlich der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit vor, § 47 VgV.
In diesem Fall sind die Namen der Unternehmen und die Leistungen/Kapazitäten, die von diesen Unternehmen in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (Formblatt L235 bzw. III.7).
Außerdem sind mit dem Angebot die unterschriebene Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt L236 bzw. III.8) und deren eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124 bzw. II.6) abzugeben.
Auf Verlangen sind auch hier die entsprechenden Nachweise speziell für die in Anspruch genommene Eignung vorzulegen.
Die geeigneten Referenzen R 1, R 2 und R 3 sind zwingend vollständig nachzuweisen.
Wenn dies nicht erfolgt, kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden und wird von der
weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die zusätzliche Referenzen R 1.1, R 2.1 und R 3.1 werden mit je 30 Punkten bewertet.
Referenzen können kumulativ oder über verschiedene Objekte nachgewiesen werden.
Es werden Referenzen gewertet, die nach dem 01.02.2017 an den Bauherren übergeben
wurden und abgeschlossen sind. Zielt die geforderte Referenz auf eine Teilleistung ab, kann
auch ein nicht abgeschlossenes Projekt herangezogen werden, wobei die geforderte
Teilleistung abgeschlossen und an den Bauherren übergeben sein muss.
Es werden vier Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren eingeladen.
Jeder Platz wird ein Mal vergeben, d.h. verschiedene Plätze können von Bewerbern mit den
gleichen Punktzahlen belegt sein. Nur wenn am 4. Platz mehr als ein Bewerber mit der
gleichen Punktzahl infrage kommt, wird unter allen Bewerbern mit dieser Punktzahl gelost.
Referenzanforderungen
R 1: Anlagengruppe 4: Planung von Starkstromanlagen mit anrechenbaren Kosten von
mindestens 240.000 € netto, mindestens der Honorarzone II und den erbrachten
Leistungsphasen 2 – 8.
R 1.1: Anlagengruppe 4: Planung von Flurbeleuchtungen mit Bewegungsmeldern. 30 Punkte
R 2: Anlagengruppe 5: Planung der Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen mit
anrechenbaren Kosten von mindestens 200.000 € netto, mindestens der
Honorarzone II und den erbrachten Leistungsphasen 2 - 3 und 5 – 8.
R 2.1: Anlagengruppe 5: Planung von AMOK-Warnanlagen. 30 Punkte
R 3: Anlagengruppe 6: Planung von Aufzugsanlagen mit anrechenbaren Kosten von
mindestens 45.000 € netto, mindestens der Honorarzone I und den erbrachten
Leistungsphasen 2 - 3 und 5 – 8
R 3.1: Anlagengruppe 6: Planung von Aufzügen unter Beachtung der DIN 8989:2019-08
oder entsprechender Normung mit Angabe der beachteten Normung. 30 Punkte
Für die Referenzen können somit maximal 90 Punkte erreicht werden.
Personelle Anforderungen:
Der Bewerber hat zur Eignungsprüfung anzugeben, dass ein Bearbeitungsteam wie
nachfolgend beschrieben zur Verfügung steht:
I. Projektbevollmächtigter (Inhaber, Prokurist, Gesellschafter)
II. Projektleiter mit der Qualifikation Ingenieur der Fachrichtung Elektrotechnik,
Nachrichtentechnik oder Mechatronik mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in der
Elektrotechnik nach VDE 0100 oder mit der Qualifikation Ingenieur mit mindestens 8
Jahren Berufserfahrung in der Elektrotechnik nach VDE 0100.
III. Sachbearbeiter mit der Qualifikation Ingenieur oder staatlich geprüfter Techniker oder
Meister der Elektrotechnik mit mind. 3-jähriger Berufserfahrung in in der Elektrotechnik
nach VDE 0100.
Für den Projektbevollmächtigten werden keine Punkte vergeben.
Für das Bearbeitungsteam werden Wertungspunkte abgestuft nach Berufserfahrung
vergeben.
Projektleiter: unter 3 Jahren Berufserfahrung: 0 Punkte
mindestens 3 Jahre Berufserfahrung: 5 Punkte
mindestens 5 Jahre Berufserfahrung: 10 Punkte
Sachbearbeiter: unter 3 Jahren Berufserfahrung: 0 Punkte
mindestens 3 Jahre Berufserfahrung: 5 Punkte
mindestens 5 Jahre Berufserfahrung: 10 Punkte
Es werden weitere Punkte für die Mitwirkung an den Referenzen vergeben.
Waren die Mitglieder des Bearbeitungsteams (Projektleiter, Sachbearbeiter) an den
Referenzen R 1, R 2 oder R 3 als Projektleiter oder Sachbearbeiter beteiligt, erhalten sie pro
Person zusätzlich je mitgewirkter Referenz 15 Punkte. Für die Beteiligung an den
Referenzen R1.1 oder R 3.1 können jeweils 10 Punkte pro Person erreicht werden.
Es können somit maximal 150 Punkte erreicht werden.
Berufserfahrung: maximal 20 Punkte
Mitwirkung an R 1, R 2, R 3 jeweils max. 45 Punkte pro Person, also insgesamt max.
90 Punkte
Mitwirkung an R 1.1, R 3.1 jeweils max. 20 Punkte pro Person, also insgesamt max.
40 Punkte
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Eintragung in die Bayer. Ingenieurkammer oder entspr. gleichwertigen Nachweis.
Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB und §§ 6, 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der gesamte Ablauf des Vergabeverfahrens inklusive der notwendigen Kommunikation und der Angebotsabgabe erfolgt AUSSCHLIESSLICH elektronisch über die Vergabeplattform https://my.vergabe.bayern.de.
Diese Vorgabe gilt somit auch für die nachfolgenden Punkte.
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Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen.
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Falls Bewerberfragen notwendig werden, erbitten wir diese - wenn möglich - bis 7 Kalendertage vor Ende der Angebotsfrist zu stellen.
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Wir empfehlen den Bewerbern sich frühzeitig auf der Startseite der Vergabeplattform mit ihrem Passwort anzumelden, da wir nur registrierte Bewerber aktiv über die Einstellung von Änderungen oder Ergänzungen informieren können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]