Bewachungsdienstleistungen für die Liegenschaft Klosterhofstraße 1 des StMI Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-11-20-11
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachungsdienstleistungen für die Liegenschaft Klosterhofstraße 1 des StMI
Tägliche Rund-um-die-Uhr Bewachung sowie die Rund-um-die-Uhr Durchführung des Pfortendienstes im Eingangsbereich des Gebäudes. Dies beinhaltet: Objektschutzdienst, Pforten und Empfangsdienst, Kontrolldienst (Zutrittskontrolle, Kontrollgänge), Schließdienst (Verschlusskontrolle) sowie Alarmdienst (Kontrolle der EMA und der Überwachungsbildschirme). Ein allgemeiner öffentlicher Parteiverkehr findet in dem Objekt nicht statt.
Der AG überträgt dem AN die Durchführung einer täglichen Rund-um-die Uhr-Bewachung des Bewachungsobjekts Klosterhofstraße 1 in 80333 München sowie die Rund-um-die-Uhr Durchführung des Pfortendienstes im Eingangsbereich des Gebäudes. Ein allgemeiner öffentlicher Parteiverkehr findet in dem Objekt nicht statt.
Umfang und Inhalt der zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach der Leistungsbeschreibung, dem Leistungsverzeichnis sowie nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) und der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV).
Die Hauptleistungspflichten des AN umfassen
Objektschutz(dienst),
Pforten- und Empfangsdienst,
Kontrolldienst (Zutrittskontrolle, Kontrollgänge),
Schließdienst (Verschlusskontrolle) sowie
Alarmdienst (Kontrolle der EMA und der Überwachungsbildschirme).
Der AN übernimmt
von Montag bis Freitag an Werktagen zwischen 17.00 Uhr und 08.00 Uhr (= außerhalb der Zeiten des allgemeinen Dienstbetriebs) die Empfangs-, Schutz- und Sicherheits-dienste (Sicherheitsdienste/Bewachungsdienstleistung) einschließlich der Bedienung der technischen Sicherheitsanlagen des Hauses im Dienstgebäude des AG Klosterhofstraße 1 in 80331 München in alleiniger Verantwortung;
während des allgemeinen Dienstbetriebs von Montag bis Freitag an Werktagen zwischen 08:00 Uhr und 17:00 Uhr den Pforten- und Empfangsdienst im Zusammenwirken mit einem Mitarbeiter des AG;
in der übrigen Zeit (Wochenende und Feiertage) die Empfangs-, Schutz- und Sicherheitsdienste (Sicherheitsdienste/Bewachungsdienstleistung) einschließlich der Bedienung der technischen Sicherheitsanlagen des Hauses im Dienstgebäude des AG Klosterhofstraße 1 in 80331 München in alleiniger Verantwortung.
Dem AN obliegt der Schutz des Objekts und aller Personen, die sich darin oder in seiner unmittelbaren Umgebung aufhalten.
Der Vertrag verlängert sich um je ein weiteres Jahr, also bis zum 30.09.2026 bzw. 30.09.2027, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Vertragsende durch den AG gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer II, Seite 3 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet, aber auf andere Weise die Erlaubnis zur Berufsausübung.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Berufs-/ Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder Eintragung bei der IHK oder anderweitige sonstige Nachweise oder jeweils gleichwertig.
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Zum Nachweis über die Erlaubnis zur Durchführung der gewerbsmäßigen Bewachung ist die Erlaubnis gem. § 34a der Gewerbeordnung einzureichen.
Eigenerklärung Mindestjahresumsatz gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III, Seite 4 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Mindestjahresumsatz i. H. v. [Betrag gelöscht] Euro (NETTO) JEWEILS in den letzten DREI (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Eigenerklärung Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III, Seite 5 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Personenschäden i. H. v. 2.500.000,00 €, Sachschäden i. H. v. 2.500.000,00 €, Vermögensschäden i. H. v. 250.000,00 €, Abhandenkommen von bewachten Gegenständen, Schlüsseln, Codekarten und Transpondern i. H. v. 250.000,00 €, Umwelthaftpflichtschäden (inkl. Umwelthaftpflicht-Regress) i. H. v. 1.500.000,00 € im Rahmen einer Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Versicherungshöhe muss jeweils das Zweifache der Summen je Versicherungsjahr betragen, für Umwelthaftpflichtschäden inkl. Umwelthaftpflichtregress das Einfache.
Eine entsprechende vorbehaltlose schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft (,dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe im Auftragsfall abgeschlossen werden kann) oder einen entsprechenden Versicherungsnachweis (sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht), wird auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eingereicht.
Vorlage von drei (DREI) geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 6 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Abgabe nachfolgender Eigenerklärung: „Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir in mindestens 3 (DREI) Fällen geeignete Leistungen erbracht habe(n).“
Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre (Maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist.) sein. Im Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 6 von 12 ist für JEDE Referenz anzugeben:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten
„Geeignete Leistungen“ wird wie folgt konkretisiert (d. h. Eigenschaften, die von den Bewerbern/Bietern vorzulegende(n) Referenz(en) zwingend erfüllen muss/ müssen; „Mindestanforderungen“ an die Referenz(en)):
- mindestens eine Referenz muss für einen öffentlichen Auftraggeber i. S. v. § 99 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erbracht worden sein,
- die Referenzen müssen jeweils ein jährliches Auftragsvolumen von mindestens 140.000,00 € (netto)
aufweisen,
- die jeweilige Leistungserbringung muss jeweils zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mindestens über einen
Zeitraum von einem Jahr erbracht worden sein.
Es können auch mehr als 3 Referenzen angegeben werden, diese sind dann auf gesonderter Anlage vorzunehmen.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor.
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Reichen Sie bitte zudem gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 i. V. m. § 49 Abs. 1 VgV ein gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder eines vergleichbaren Qualitätsmanagementsystems mit dem Angebot ein. Die Bescheinigung über das bestehende Qualitätsmanagementsystem muss von einer unabhängigen und akkreditierten europäischen Stelle ausgestellt worden und zum Zeitpunkt „Ende der Angebotsfrist“ gültig sein. Gleichwertige Qualitätsmanagementsysteme sind zugelassen, wenn der Bieter die Gleichwertigkeit nachweist.
Zudem ist dem jeweiligen Angebot eine von unabhängiger Stelle erstellte Bescheinigung in Bezug auf das Vorhandensein von Qualitätssicherungssystemen im Bereich Sicherheit beizulegen. Die Qualitätssicherungssysteme müssen den einschlägigen Normen genügen und von akkreditierten Stellen zertifiziert sein (z. B. DIN 77200:2017 [Sicherheitsdienstleistungen] Zertifizierung oder andere Nachweise mit vergleichbarer Aussagekraft). Der Nachweis muss wiederum zum Zeitpunkt „Ende der Angebotsfrist“ gültig sein.
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Eigenerklärung, aus der ersichtlich ist, welche Teile des Auftrags der Wirtschaftsteilnehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 10 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
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Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 12 von 12 mit folgendem Inhalt:
Dem Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bekannt, dass die jeweils genannten und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle geforderten Bestätigungen oder Nachweise innerhalb der dann gesetzten Frist vorgelegt werden müssen.
Der/Das Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bestätigt ausdrücklich, dass es über die vorstehend verlangten wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Ferner, dass er über die vorstehend verlangten personellen und technischen Mittel sowie über ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Ferner, dass ihm bekannt ist, dass ein Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt, wenn in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungsnachweise Täuschungen begangen, Auskünfte zurückgehalten oder die erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden.
Vergleiche hierzu unter anderem die Anlagen "L 2495 Schutzerklärung Scientology" und "L 2496 Verpflichtungserklärung"; im Übrigen wird auf die Vertragsunterlagen hingewiesen.
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Kalkulation Stundenverrechnungssatz:
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Für die Kalkulation und den Vertragsvollzug sind die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung unter "Nr. 13 Personal" zu beachten: "Der AN hat zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen die erforderlichen Sicherheitskräfte zu stellen und nach dem jeweils gültigen Lohntarifvertrag Nr. 36 für Sicherheitsdienstleistungen in Bayern vom 09. März 2021 zu entlohnen. Er verpflichtet sich, nur volljähriges, fachkundiges und zuverlässiges Personal unter Beachtung aller gesetzlichen Bestimmungen sowie der im Leistungsverzeichnisses vertraglich vereinbarten Eigenschaften einzusetzen (siehe Ziff. 3 Leistungsverzeichnis). [...]" (Vgl. LB)
Das einfache Bewachungspersonal ist mindestens mit dem Stundenlohn der Lohngruppe 3a, Lohntarifvertrag Nr. 36 für Sicherheitsdienstleistungen in Bayern vom 09. März 2021 zu entlohnen (vgl. Ziff. 3.1 des Leistungsverzeichnisses). Das IHK-geprüfte (oder gleichwertig) Bewachungspersonal ist mindestens mit dem Stundenlohn der Lohngruppe 3c, Lohntarifvertrag Nr. 36 für Sicherheitsdienstleistungen in Bayern vom 09. März 2021 zu entlohnen (vgl. Ziff. 3.2 des Leistungsverzeichnisses).
Die Vordrucke "09_Formblatt Stundenverrechnungssatz_2022_Bewachungspersonal" und "09_Formblatt Stundenverrechnungssatz_2022_Werkfachkraft" sind vollständig auszufüllen. Die Preise müssen alle in den Vertragsunterlagen aufgestellten Anforderungen umfassen - sowohl die Eigenleistungen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft als auch die von Dritten (insbesondere Unterauftragnehmern) zu erbringenden Leistungen. Um eine eindeutige Vergleichbarkeit der eingehenden Angebote sicherstellen zu können, hat der Bieter mit den seit dem 01.01.2021 jeweils durch den Auftraggeber vorgegebenen gültigen Stundenlöhnen sowie mit den zum 01.01.2022 gültigen Sozialversicherungsaufschlägen zu kalkulieren. - Werden die Sozialversicherungsaufschläge nicht in der korrekten Höhe vorgenommen, der Mindestlohn oder die gesetzlichen Feiertage zu gering einkalkuliert, führt dies grundsätzlich zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Bitte achten Sie darauf, dass der jeweilige Stundenverrechnungssatz an allen dafür vorgesehenen Stellen Ihres Angebotes (Angebotsformular, Kalkulation Stundenverrechnungssatz) identisch ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Wirtschaftsteilnehmers in Frage stellen.
Eigenerklärung, dass der Wirtschaftsteilnehmer in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro verhängt wurde.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der (öffentliche) Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister gem. § 150a der Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz sowie ggfs. einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 des
Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) beim Bundeskartellamt anfordern.
Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben können, ist auf einereigens zu erstellenden, gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
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Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Falls die Bewerbung/das Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Wirtschaftsteilnehmer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht älter als 6 Monate am letzten Tag der Angebotsfrist) der gesetzlichen Sozialversicherung (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist) sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) jeweils auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einreichen.
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Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Der Wirtschaftsteilnehmer legt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht älter als 6 Monate am letzten Tag der Angebotsfrist)der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers oder Gleichwertiges vor.
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Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 3 von 12 Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers nicht in Liquidation befindet.
Alternativ hierzu: Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und der Wirtschaftsteilnehmer den Insolvenzplan auf Verlangen vorlegen wird.
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Ortsbesichtigung
Eine Ortsbesichtigung ist zwischen dem 13.06.2022 und 24.06.2022 möglich.
Wir bitten um vorzeitige Terminvereinbarung. Die Terminabsprache erfolgt über die Zentrale Vergabestelle der Regierung von Oberbayern unter: www.auftraege.bayern.de.
Teilnahmeberechtigt sind maximal zwei Personen pro Interessent, die namentlich zu benennen sind.
Bei der Besichtigung muss eine medizinische Atemschutzmaske oder eine Maske der Schutzklasse FFP2 getragen werden.
Die Ortsbesichtigung dient der Information über die Verhältnisse vor Ort.
Fragen, die sich aus der Ortsbesichtigung ergeben, sind ausschließlich schriftlich über www.auftraege.bayern.de/Bieterkommunikation zu stellen. Vor Ort werden keine Fragen beantwortet
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabe-stelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-helfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).