Team von Berater*innen mit Fachexpertise in den relevanten Geschäftsprozessen zur Stabilisierung und Effizienzsteigerung des SAP-Systems - PR119828-2800-I Referenznummer der Bekanntmachung: PR119828-2800-I
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Team von Berater*innen mit Fachexpertise in den relevanten Geschäftsprozessen zur Stabilisierung und Effizienzsteigerung des SAP-Systems - PR119828-2800-I
Team von Berater*innen mit Fachexpertise in den relevanten Geschäftsprozessen zur Stabilisierung und Effizienzsteigerung des SAP-Systems
ZV
Hansastraße 27C
80686 München
Fraunhofer ist die größte Organisation für anwendungsorientierte Forschung in Europa. Unsere Forschungsfelder richten sich nach den Bedürfnissen der Menschen: Gesundheit, Sicherheit, Kommunikation, Mobilität, Energie und Umwelt. Wir sind kreativ, wir gestalten Technik, wir entwerfen Produkte, wir verbessern Verfahren, wir eröffnen neue Wege.
Um diesen Aufgabenstellungen langfristig gerecht zu werden, wurde zum 10.01.2022 eine breite SAP-Lösung (S/4 Hana on Prem, BW/BI, Cloud-Produkte) eingeführt, durch die das Forschungsmanagement umfangreicher und besser unterstützt werden kann. Ziel ist es, die Fraunhofer-Gesellschaft in eine agile, zukunftsfähige und moderne Organisation zu verwandeln, die die Institute bei der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle bestmöglich unterstützt. Zur Stabilisierung und Effizienzsteigerung des SAP-Systems wird zeitlich nachgelagert an das SAP-Einführungsprojekt das Projekt "SAP-Betriebsorganisation und Prozessoptimierung" angegliedert. Das Projektende hierfür ist in Q2 2023 vorgesehen.
Die Gesamtverantwortung über die Geschäftsprozesse der Fraunhofer-Gesellschaft liegt bei den Business Process Owner-Teams (BPOs). Die BPOs sind Entscheidungsgremien, die die fachliche Verantwortlichkeit (Governance) für die E2E Business Processes tragen (Konsensbildung und Beschluss der Geschäftsprozessmodelle, Überwachung der Prozessgüte, Umgang mit Änderungsanfragen/Anforderungen etc.). Das Team von Berater/innen mit starkem Background im Prozessmanagement unterstützt die BPO Teams mit ihrer fachlichen Expertise in jeweils einem der Themenbereiche, die im Folgenden als End-to-End-Prozesse abgebildet sind:
• Lead-to-Cash (Marktbearbeitung | Akquisition | Projektbearbeitung | Rechnungsstellung | Zahlungseingang)
• Source-to-Pay (Bedarfsermittlung | Bezugsquellenermittlung | Beschaffung | Wareneingang | Rechnungsprüfung | Zahlungsausgang)
• Recruit-to-Retire (Personalmarktbearbeitung | Einstellung | MA-Entwicklung | »Off-Boarding«)
• Acquire-to-Retire // Design-to-Operate (Planung und Beschaffung von Anlagen, Laboren etc. | Anlagenbewirtschaftung über den Lebenszyklus | Planung, Aufbau und Betrieb von Forschungsinfrastrukturen | Bewirtschaftung über den Lebenszyklus)
• Forecast-to-Plan (Marktanalyse | Hochrechnungen | Budgetplanung)
• Record-to-Reporting (Externes und internes Rechnungswesen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-181249a5a6e-3be087945a06c37d
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Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-181249a5a6e-3be087945a06c37d
Die folgenden Eignungskriterien müssen vollständig mit dem Angebot vorgelegt werden. Unvollständige Dokumente können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Sofern Sie Subunternehmen für die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beauftragen, sind diese in folgendem Textfeld zu benennen. Geben Sie an, ob und in welchem Umfang Sie nach § 34 UVgO bzw. §47 VGV die Kapazitäten anderer Unter-nehmen in Anspruch nehmen. Die Eignung der Subunternehmen ist ebenfalls anhand der folgend aufgeführten Punkte nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass die Subunternehmer im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Dringlichkeit. Ausführliche Begründung siehe Anlage
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de