Sanierung Gangolf-Grundschule Bamberg (weiterführende Maßnahmen), Leistungen der Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-232-041/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Gangolf-Grundschule Bamberg (weiterführende Maßnahmen), Leistungen der Objektplanung
Die städtische Gangolf-Grundschule wurde 1876 bzw. 1931 errichtet. Eine Sanierung wurde bis auf weiterführende Maßnahmen abgeschlossen. Letztere beziehen sich auf die drei Baukörper Hauptbau, Anbau und Turnhalle
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die weiterführenden Maßnahme umfassen im Wesentlichen:
- Einbau festverbauter Garderobenspinde
- Sanierung Toilettenanlagen
- Abbruch und Erneuerung von Putzflächen und Aufarbeitung von Parkettböden
- Sanierung der Raumschale von Klassenräumen
- Sanierung Umkleidebereiche (Turnhalle)
- Einbau von Prallwänden (Turnhalle)
- Einbau einer elektronischen Schließanlage
- Einbau von Sauberlaufzonen
Hier ausgeschrieben werden die Lph. 3 bis 9 der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI.
Planungsbeginn vsl. Oktober 2022.
Voraussichtliche Bauzeit: 2. Quartal 2023 bis 1. Quartal 2024
Die Auswahlkriterien entsprechen den Eignungskriterien aus Abschnitt III und werden wie folgt gewichtet:
Technische Leistungsfähigkeit 47%, personelle Leistungsfähigkeit 38%, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 8%, sonstige Kriterien 7%.
Näheres siehe Bewerbungsbogen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmers, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Studiennachweise und/oder Bescheinigungen.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter (Projektleiter) die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten
Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
— Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (2019 bis 2021).
— Erklärung des Bewerbers über den Fachumsatz für entsprechende Dienstleistungen (Planung Gebäude) in den letzten drei Geschäftsjahren (2019 bis 2021).
Fachumsatz 150 T€ netto.
— Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung, s. III.2.1.
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— Angaben mit Namen und beruflicher Qualifikation sowie Berufserfahrung der technischen Leitung (Projektleiter und Stellvertreter/Bauleiter).
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— Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der Anzahl in den letzten drei Jahren (2019 bis 2021) Beschäftigter im Bereich der geforderten Dienstleistungen.
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— Auflistung der vom Bewerber in den letzten fünf Jahren (2017 bis 2021) erbrachten vergleichbaren Referenzen (abgeschlossene und/oder laufende Projekte). Vergleichbar sind Sanierung einer Schule oder eines öffentlichen Gebäudes mit einer Auftragssumme von > 150 T€.
Gewertet werden die ersten drei Referenzen, bei denen die Lph. 8 zwischen 2017 und 2021 abgeschlossen wurde und mindestens die Lph. 3 bis 8 erbracht wurden.
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— Auflistung der vom vorgesehenen Projektleiter sowie Stellvertreter/Bauleiter in den letzten fünf Jahren (2017 bis 2021) erbrachten vergleichbaren Referenzen (abgeschlossene und/oder laufende Projekte). Vergleichbar sind Sanierung einer Schule oder eines öffentlichen Gebäudes mit einer Auftragssumme von > 150 T€. Der Projektleiter hat bei seinen Referenzen jeweils beim Fördermittelantrag mitgewirkt.
Gewertet werden jeweils die ersten zwei Referenzen, bei denen die Lph. 8 zwischen 2017 und 2021 abgeschlossen wurde und mindestens die Lph. 3 bis 8 erbracht wurden.
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— Beschreibung der organisatorischen Maßnahmen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zur Gewährleistung der Qualität.
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Die Referenzobjekte können zusätzlich auf einer Seite DIN A4 in Form von Texten, Fotos und Plänen dargestellt werden. Bei Referenzen, deren Urheberrecht bei anderen liegt, sind die Urheber und deren Anteil der eigenen Leistung anzugeben.
Arbeitsgemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistung erbracht hat.
— Jährlicher Mittelwert: 2 fest angestellte Architekten (incl. Inhaber).
— Durchschnittliche Berufserfahrung von Projektleiter und dessen Stellvertreter/Bauleiter: 5 Jahre.
— Der Bewerber hat in den letzten fünf Jahren (2017 bis 2021) drei Projekte (Lph. 8) abgeschlossen, die eine Schule oder ein öffentliches Gebäude mit anr.Kosten > 1 Mio € betrafen
— Der Projektleiter hat zwei Sanierungen bis zur Lph. 5 durchgeführt.
— Der Stellvertreter/Bauleiter hat zwei Sanierungen in Lph. 6 bis 8 durchgeführt.
— Der Bewerber verfügt über ein eigenes QM-System.
§ 75 Abs. 2 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(a) Die Teilnahmeanträge müssen an dem unter IV.2.2 genannten Schlusstermin für den Eingang der
Unterlagen beim Auftraggeber (siehe I.1) vorliegen. Teilnahmeanträge, die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Der Teilnehmer trägt selbst die Verantwortung für den fristgerechten Eingang seines Teilnahmeantrags.
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(b) Bei Mehrfachbewerbungen auf der Ebene des direkten Auftragnehmers (Einzelbewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) muss dieser Bewerber mit allen seinen Bewerbungen nachweisen, dass durch die Mehrfachbewerbung keine Verzerrung des Wettbewerbs entsteht. Fehlt dieser Nachweis, führt dies zum Ausschluss aller dieser Bewerbungen vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbungen gelten auch Bewerbungen von Büros innerhalb verschiedener Bewerber-gemeinschaften. Außerdem wird eine Bewerbung bzw. Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros als Mehrfachbewerbung eingestuft.
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(c) Bewerbungen sind nur mit dem Formular "Teilnahmeantrag" (erste Seite Bewerbungsbogen) möglich; formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
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(d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung (auch Kopie möglich) der Bewerbung beizulegen. Unvollständig ausgefüllte und/oder nicht unterschriebene Teilnahmeanträge und fehlende Nachweise können zur Nichtberücksichtigung der Bewerbung führen.
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(e) Weitere Unterlagen über die oben angeforderten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht, führen zur Abwertung und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
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(f) Teilnahmeanträge, die nicht über die Plattform (siehe I.2) eingereicht wurden, werden nach aktuellem
Recht nicht akzeptiert und von der Wertung ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.