Planung Technische Ausrüstung Neuerrichtung und Umbau von Büro-, Lager- und Werkstattflächen
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Technische Ausrüstung Neuerrichtung und Umbau von Büro-, Lager- und Werkstattflächen
Neuerrichtung und Umbau von Büro-, Lager- und Werkstattflächen zur Erweiterung des Bereiches Fahrwege (FA) auf dem Gelände des VAG Betriebshofs Heinrich-Alfes-Strasse. Hierzu sind Planungsleistungen nach HOAI (Grundleistungen Lph. 1 bis 9 und Besondere Leistungen) zu erbringen.
Planung Technische Ausrüstung Elektro
Nürnberg
Die derzeitigen Flächen der VAG am Betriebshof Fürther Straße 140 (BHF) werden aufgelöst. Der Standort soll in den Betriebshof Heinrich-Alfes-Straße 1 (BHH) in Nürnberg integriert werden. Hierzu kommen verschiedene Varianten zur Flächenerweiterung in Frage. Das Bauwerk 5 könnte aufgestockt und mit einem angrenzenden Neubau auf der Längsseite erweitert werden. Ebenso kämen andere Varianten in Frage, die im Rahmen dieser Planung ausgearbeitet werden müssen. Dies kann auch eine Kombination aus Bauen im Bestand sowie der Errichtung von ein bis zwei Neubauten zum Ergebnis haben. Die aktuell bestehenden Lagerflächen des Betriebshofs Fürther Straße sollen hierbei am neuen Standort neu konzeptioniert und mit den weiteren Lagerflächen des Bereiches FA zusammengeführt werden.
Der vorgesehene Standort befindet sich in der Nähe von Gleisbereichen der VAG, das heißt die Andienung der Baustelle erfolgt teilweise in Abstimmung mit der VAG über die Gleisbereiche.
Planungsbeginn ist April 2022; die Inbetriebnahme der Erweiterung am Standort soll bis Ende 2025 erfolgen.
Es ist von einem Planfeststellungsverfahren auszugehen. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage gem. der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) und unterliegt somit der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) der Regierung von Mittelfranken.
Auftragsumfang:
- Planungsleistungen gem. HOAI: Planung Technische Ausrüstung Los 1 Elektro für Teile der Innenbereiche des Bestandsgebäudes Bau 5 sowie für Anbauten und Neubauten.
Los 1
- Anlagengruppe 440 Elektrische Anlagen
- Anlagengruppe 450 Kommunikationstechnische Anlagen
- Anlagengruppe 460 Förderanlagen
- Anlagengruppe 470 nutzungs- und verfahrenstechn. Anlagen
- Anlagengruppe 480 Gebäude- und Anlagenkommunikation
Stufe 1: HOAI-LPH 1 - 3 (teilweise)
Stufe 2: HOAI-LPH 4 - 9 (teilweise)
Diverse besondere Leistungen.
Planung Technische Ausrüstung Rohrleitungen
Nürnberg
Die derzeitigen Flächen der VAG am Betriebshof Fürther Straße 140 (BHF) werden aufgelöst. Der Standort soll in den Betriebshof Heinrich-Alfes-Straße 1 (BHH) in Nürnberg integriert werden. Hierzu kommen verschiedene Varianten zur Flächenerweiterung in Frage. Das Bauwerk 5 könnte aufgestockt und mit einem angrenzenden Neubau auf der Längsseite erweitert werden. Ebenso kämen andere Varianten in Frage, die im Rahmen dieser Planung ausgearbeitet werden müssen. Dies kann auch eine Kombination aus Bauen im Bestand sowie der Errichtung von ein bis zwei Neubauten zum Ergebnis haben. Die aktuell bestehenden Lagerflächen des Betriebshofs Fürther Straße sollen hierbei am neuen Standort neu konzeptioniert und mit den weiteren Lagerflächen des Bereiches FA zusammengeführt werden.
Der vorgesehene Standort befindet sich in der Nähe von Gleisbereichen der VAG, das heißt die Andienung der Baustelle erfolgt teilweise in Abstimmung mit der VAG über die Gleisbereiche.
Planungsbeginn ist April 2022; die Inbetriebnahme der Erweiterung am Standort soll bis Ende 2025 erfolgen.
Es ist von einem Planfeststellungsverfahren auszugehen. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage gem. der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) und unterliegt somit der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) der Regierung von Mittelfranken.
Auftragsumfang:
- Planungsleistungen gem. HOAI: Planung Technische Ausrüstung Los 2 Rohrleitungen für Teile der Innenbereiche des Bestandsgebäudes Bau 5 sowie für Anbauten und Neubauten.
Los 2
- Anlagengruppe 410 Abwasser, Wasser, Gasanlagen
- Anlagengruppe 420 Wärmeversorgungsanlagen
- Anlagengruppe 430 Raumlufttechnische Anlagen
Stufe 1: HOAI-LPH 1 - 3 (teilweise)
Stufe 2: HOAI-LPH 4 - 9 (teilweise)
Diverse besondere Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge nach einem Verfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
In der Stufe 2 des vorangegangenen Verfahrens gingen 3 Angebote ein, die entweder formell unvollständig waren oder einen zu hohen Angebotspreis enthielten und deshalb ausgeschlossen werden mussten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HAS+ Planung Technische Ausrüstung Elektro
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.