Dachabdichtungsarbeiten mit Dachbegrünung, 1512 - 16 Bau kep Referenznummer der Bekanntmachung: 1512 - 16 Bau kep
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dachabdichtungsarbeiten mit Dachbegrünung, 1512 - 16 Bau kep
Dachabdichtungsarbeiten mit Dachbegrünung für den Neubau einer Wohnanlage mit 4 Gebäuden in Freiham-Nord, 6. Btl., WA 1 Mitte
München, Freiham-Nord, Wa 1 Mitte
Dachabdichtungsarbeiten mit Dachbegrünung für den Neubau einer Wohnanlage mit 4 Gebäuden in FreihamNord, 6. Btl., WA 1 Mitte
Kompaktdach (bit. Abdichtung in Flüssigbitumen / PUR-Dämmung) ohne Gefälle
• 700 m2
Kompaktdach (bit. Abdichtung in Flüssigbitumen / PUR-Dämmung) mit Gefälle
• 850 m2
Attiken (Holz-UK) mit Blechabdeckung
• 200 lfm
Balkonbeläge aus Betonplatten, 40/40/5 cm, auf Stützenfüssen
• 200 m2
Extensive und intensive Begrünung von Flachdächern
• 1.500 m2
Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung
durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen im Zeitraum vom
11.07.2022 - 10.08.2022 zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon
unberührt.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)
innerhalb von 210 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist für den Ausführungsbeginn.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
WE 1512 - 16 Bau - kep, Dachabdichtungsarbeiten mit Dachbegrünung, Freiham-Nord, WA 1 Mitte
Ort: Sondershausen
NUTS-Code: DEG0A Kyffhäuserkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertrage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland