Triphönix_Gewerk 3_Ersatz Schaltanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: VI/5_Triphönix_Gewerk3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwandorf
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 92421
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Triphönix_Gewerk 3_Ersatz Schaltanlagen
Vergabe der Bauleistungen für den Ersatz der Schaltanlagen im Projekt "Triphönix".
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für den vollständigen Ersatz der Schaltanlagen werden nun die Bauleistungen für das bereits beschriebene Projekt vergeben. Zum Umfang zählen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen: 1. Demontage der in Betrieb befindlichen elektrischen Niederspannungsschaltanlagen im Bereich der Ofenlinie 4, Turbine 5, Rauchgasreinigung 4, NH4OH-Lager sowie SCR 1-3 des MKW Schwandorf, die Lieferung und Montage von Neuanlagen, die den Bestandsanlagen funktional entsprechen, 2. die vollständige Planung inkl. Berechnung, Gefahrenanalyse, Konstruktion und Codierung der Anlagen nach dem KKS-System, die Terminbearbeitung, betriebsbereite Fertigstellung inkl. der Parametrierung der Softwarebauelemente, Umschlussarbeiten, die Einbindung in die Gesamtanlage als schlüsselfertige Anlage, die Inbetriebsetzung und der Probebetrieb,3. die vorläufige und endgültige Dokumentation,4. die Schulung des Betriebspersonals des Auftraggebers, 5. die Abstimmung und Mithilfe bei der Planung für Provisorien sowie Mitwirkung bei Sachverständigenprüfungen, 6. die Erneuerung der Einspeisekabel von der NS-Seite der zugehörigen Transformatoren sowie diverser Querkupplungen und Herstellung einer Verbindung zu den unterlagerten Schienen sowie7. die Lieferung zusätzlicher Schaltfelder, als Leerfelder ausgeführt, und einzelner Einschübe als Teil des Gesamtvorhabens "Triphönix" durch den Auftragnehmer. Zur ganzheitlichen Bearbeitung zählen alle in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen, sowie die organisatorische Koordination der Bearbeitung als auch der Informationsaustausch und die Kommunikation mit den in der Leistungsbeschreibung genannten Projektbeteiligten. Es wird darauf hingewiesen, dass sehr beengte Platzverhältnisse vorliegen und das Projekt im laufenden Kraftwerksbetrieb abgewickelt werden muss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91058
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen ist in § 160 GWB geregelt.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
„(1)
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[…]
(3)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit
ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem AG nicht innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) oder
der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird (§ 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene
Partei kostenpflichtig ist.