Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Schwandorf
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 09 3 76 161
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwandorf
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 92421
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwandorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Schwandorf
Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Schwandorf
Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Schwandorf Los 1: Fahrgestell
im Regelfall im Herstellerwerk des Fahrgestellherstellers
Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Schwandorf
Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Schwandorf Los 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau
Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Schwandorf
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=247948
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Abschnitt IV: Verfahren
Wegen des elektronischen Eingangs der Angebote findet die Submission über die Vergabeplattform elektronisch statt.
Die Submission findet nach § 55 VgV nichtöffentlich statt. Bieter sind daher nicht zugelassen!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.