Beschaffung eines Krankenhausinformationssystems (KIS) inklusive zugehöriger Schulungs-, Supportservice und Pflegeleistungen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwabmünchen
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86830
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wertachkliniken.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Krankenhausinformationssystems (KIS) inklusive zugehöriger Schulungs-, Supportservice und Pflegeleistungen
Die Wertachkliniken Bobingen und Schwabmünchen beabsichtigen die Beschaffung eines neuen, modernen und zukunftsorientierten Krankenhausinformationssystems. Das zu beschaffende System soll gleichzeitig die einschlägigen MUSS-Kriterien aus dem Krankenhaus Zukunftsgesetz, der Fördertatbestände 3, 5 und 6 sowie 2 (optional) erfüllen.
Die Wertachkliniken mit den Standorten/Betriebsstätten in Bobingen (130 Planbetten) und Schwabmünchen (126 Planbetten) haben sich zum Ziel gesetzt, ein neues, modernes und zukunftsorientiertes Krankenhausinformationssystem (KIS) zu beschaffen, um die (Dokumentations-) Prozesse, in den medizinischen und pflegerischen sowie patienten-bezogenen Bereichen zu digitalisieren, verbunden mit den Optimierungen in einer beschleunigten Diagnostik, Therapie und Heilung. Die Lösung muss auch die Fördertatbestände 2(optional), 3,5 und 6 des Krankenhaus Zukunftsgesetzes gelisteten MUSS-Kriterien sowie die dort beschriebenen Anforderungen an Interoperabilität und Datenschutz zwingend erfüllen.
Bis zur Kündigung der Systemserviceleistungen
- Umsetzung der im Fördertatbestand 2 enthaltenen Muss-Kriterien des Krankenhaus Zukunftsgesetzes.
- Zusätzliche Leistungen und Projekte im Zusammenhang mit dem KIS und den KHZG-Fördertatbeständen nach Bedarf
- Zusätzliche Schnittstellen nach Bedarf
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug (soweit einschlägig)
A) Angaben zum Gesamtumsatz sowie zu den Umsätzen mit vergleichbaren Leistungen (Dienstleistungen und Lieferungen von Geschäftsbereich KIS) in den Jahren 2019, 2020, 2021.
B) Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5 Mio. EUR für Personenschäden und 5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
zu B): Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
A) Benennung von Referenzprojekten des Wirtschaftsteilnehmers über die Lieferung eines Krankenhausinformationssystems aus den letzten 5 Jahren unter Angabe des Referenzhauses, der Anzahl der Planbetten, des implementierten Systems einschließlich Versionsnummer, des Auftragsbeginns und der Fertigstellung bzw. des Leistungsstands, des Auftragnehmerstatus, des Auftragsgegenstandes und des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
B) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl im Bereich KIS (Entwicklung, Support, Vertrieb, Projektleitung etc.) in den letzten drei Geschäftsjahren 2019, 2020, 2021
C) Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers.
zu A) Es müssen für das angebotene System mindestens zwei Referenzprojekte in einem Haus mit 250 Planbetten über ein klinisches Arbeitsplatzsystem mit Stationsarbeitsplatz, Pflegemanagement, Ambulanz, OP-Management, Funktionsstellenmanagement, Textverarbeitung inkl. Patientenmanagement und Leistungsabrechnung sowohl stationär als auch ambulant in einer einheitlichen Datenbank nachgewiesen werden. * Es muss ein Referenzprojekt in einem Haus mit 250 Planbetten mit mobiler Visite hausweit im Produktivbetrieb (keine Pilotinstallation!) mit dem angebotenen Softwareprodukt (Vorgängerversion ausreichend) nachgewiesen werden.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Auch Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen Nachfragen bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information Durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).