A6 Bauwerke 713,549 , 745,331 Bauoberleitung, Örtl. Bauüberwachung u. Bahn Referenznummer der Bekanntmachung: A0216600361
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
A6 Bauwerke 713,549 , 745,331 Bauoberleitung, Örtl. Bauüberwachung u. Bahn
Abbruch und Ersatzneubau – BW 713,549 (A6 über DB und K-AN4)
Bauoberleitung, Örtliche Bauüberwachung und Bauüberwachung Bahn
Abbruch und Ersatzneubau – BW 745,331 (A6 über DB)
Bauoberleitung, Örtliche Bauüberwachung und Bauüberwachung Bahn
westlich des Autobahnkreuzes Feuchtwangen/Crailsheim
A6 - BW 713,549 Bauoberleitung, Örtliche Bauüberwachung und Bauüberwachung Bahn
Die Autobahn GmbH des Bundes erneuert das Bauwerk N06_B713,549 (Brücke A6 über DB und
K-AN4). Die Baumaßnahme wird ab August 2022 in zwei Bauabschnitten realisiert. Sie umfasst den Abbruch und Neubau des Brückenbauwerks, den korrespondierenden Streckenbau sowie die zugehörigen Verkehrssicherungsleistungen.
Der Streckenbaumaßnahme umfasst den 6-streifigen Ausbau der BAB A6, FR Heilbronn, im Streckenbereich westlich des BW 713,549 bis westlich des Autobahnkreuzes Feuchtwangen/Crailsheim und der im Streckenbereich liegenden nördlichen und westlichen Rampenan-bindungen im Autobahnkreuz.
A6 - BW 745,331 Bauoberleitung, Örtliche Bauüberwachung und Bauüberwachung Bahn
Die Autobahn GmbH des Bundes erneuert das Bauwerk N06_B745,331 (Brücke A6 über DB).
Die Baumaßnahme wird ab Februar 2023 realisiert. Sie umfasst den Abbruch und Neubau des Brückenbauwerks sowie die zugehörigen Verkehrssicherungsleistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV nach § 123, § 124 und § 125 GWB.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=229974
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/229974
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
Berufliche Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis
- eines abgeschlossenen Studiums im Fachbereich Bauingenieurwesen
– siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=229974
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/229974
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3,0 Mio EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 3,0 Mio EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=229974
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/229974
Personaleinsatz örtl. Bauüberwachung
Der Personaleinsatz für die Örtliche Bauüberwachung ist so zu gestalten, dass die Baustelle während der Arbeiten ständig besetzt ist. Folgende Mindestanforderungen werden an den Personaleinsatz gestellt:
2 Hauptkräfte Bauüberwachung (Ingenieurbau):
Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen und Nachweis von mindestens
5 Jahren Berufserfahrung und der Betreuung von mindestens 3 Brückenbaumaßnahmen in
Spannbetonbauweise an Bundesautobahnen als örtliche Bauüberwachung.
1 Hauptkraft Bauüberwachung (Streckenbau):
Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen und Nachweis von mindestens
5 Jahren Berufserfahrung im Streckenbau an Bundesautobahnen als örtliche Bauüberwachung.
1 Hauptkraft Bauoberleitung (Ingenieurbau):
Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen und Nachweis von 5 Jahren Berufserfahrung und der Betreuung und Bauoberleitung von mindestens 5 Brückenbaumaßnahmen an Bundesautobahnen.
Personaleinsatz für die Bauüberwachung Bahn:
Für die Eignung zur Erbringung der Leistung sind gültige Zulassungen erforderlich:
Bauüberwacher Bahn
Technisch Berechtigter 4.2
Alle eingesetzten Mitarbeiter müssen einen gleichwertig ausgebildeten Vertreter haben. Die Berufserfahrung ist über persönliche Referenzen nachzuweisen. Die Befähigung zur Berufsausübung ist mit einem Studienabschluss nachzuweisen.
Berufsqualifikation gem. § 75 VgV als Ingenieur
siehe Auftragsunterlagen
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/229974
Abschnitt IV: Verfahren
nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 Artikel 5k Absatz 2 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Eine entsprechende Eigenerklärung ist nach den Unterlagen auszufüllen und abzugeben.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote , schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Ebenso werden Angebote ausgeschlossen, die offen als Kommunikation eingereicht werden.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot_abgeben.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de