Offenes Verfahren Objektplanung Lph. 5 - 9, Jordan-Badepark Referenznummer der Bekanntmachung: 418110_2-3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren Objektplanung Lph. 5 - 9, Jordan-Badepark
Sanierung des Jordan-Badeparks, Objektplanung LPH 5-9
Stadt Kaufbeuren
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 5-9, bei stufenweiser Beauftragung.
Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden.
Der Jordan-Badepark in Kaufbeuren beinhaltet einen Außen- und einen Innenbereich und gilt als ein Objekt.
Der 1980 genehmigte Gebäudekomplex wurde zur Attraktivitätssteigerung 2010 um ein Rutschenbauwerk inkl. Ruhebereich ergänzt. In diesem Zuge wurde der Mutter-Kindbereich und der Warmwasserbereich neu gestaltet.
2016 wurden Maßnahmen zur energetischen Sanierung des Hallenbades umgesetzt. Die Pumpenanlage des Freibades wurde 2019 komplett erneuert, ebenso wurden jährlich Maßnahmen zum Bauunterhalt durchgeführt.
Die technische Versorgung des Badeparks befindet sich größtenteils im Technik-UG im Innenbereich.
Der Förderantrag im Rahmen des Sonderprogramms Schwimmbadförderung SPSF wurde 08/2019 gestellt und ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn genehmigt.
Insbesondere folgende Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sollen umgesetzt werden:
Außen:
- Abbruch Spindeltreppe
- Sanierung Duschköpfe und WC-Einrichtung
- Erneuerung Lüftungstechnik/Abhangdecke Umkleide- und Sanitärbereich
- Erneuerung Schwimmmeisteraufsicht
- Sanierung Außentreppe
Innen:
- Sanierung Technikgeschoss
- Erneuerung Brandschutztüren und -tore
- Erneuerung Sicherheitsbeleuchtung
- Sanierung Fensteranschlüsse, tlw. Erneuerung Glasfassade, Einbau RWA-Öffnungen
- Erneuerung Blechdach, Austausch Dachoberlichter
- Edelstahlbecken aufgrund undichter Beckenköpfe (Mehrzweck- und Lehrschwimmbecken)
- Sanierung Beckenumgang
- Sanierung Sprungturm und Tauchbecken
- Sanierung Ruschendach
- Sanierung Sanitär- und Umkleidebereich
- Umnutzung Wohnung 2.OG zum Personalbereich
- Sanierung Spülwasserbehälter
- Überdachung Lagerbereich
Der Innen- und Außenbereich sind im Wechselbetrieb geöffnet. Daher sollen die Maßnahmen zeitlich gut aufeinander abgestimmt umgesetzt werden. Die Schließzeiten sind zu minimieren und die Maßnahmen daher auch im laufenden Betrieb des jeweils anderen Bereichs (innen/außen) umzusetzen.
Das Büro, welches die Leistungen der LPH 1-4 bereits erbracht hat, gilt als vorbefasster Bewerber und konnte sich am Verfahren als Bieter beteiligen.
Die Unterlagen der LPH 1-4 wurden daher vom Auftraggeber allen Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen und den Wissensvorsprung auszugleichen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: LPH 5-7, gem. § 34 f HOAI 2021;
— Stufe 2: LPH 8-9, gem. § 34 f HOAI 2021.
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bad Urach
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland