Errichtung eines neuen Hallenbades in Schwabach - Erd- und Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/0045-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines neuen Hallenbades in Schwabach - Erd- und Rohbauarbeiten
Erd- und Rohbauarbeiten inkl. Baustelleneinrichtung und Anteil TGA
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auf dem Gelände des Parkbades Schwabach wird ein neues Hallenbad errichtet. Das vorliegende Gewerk umfasst - die Vorbereitung des Baufeldes, - die Baustelleneinrichtung inkl. Anschlüsse für Baustrom und -wasser, - den Baugrubenaushub inkl. Zwischenlagerung auf dem Gelände bzw. Entsorgung, - die Erstellung des WU-Stahlbetonkellerkastens inkl. Unterbau, - der Zwischendecke mit den Stahlbeton-arbeiten für drei Becken, sowie- die Erstellung der Außen- und Innenwände in Stahlbeton und Mauerwerk.- Weiterhin ist bedingt durch den Baufortschritt ein untergeordneter Anteil TGA enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Cadolzburg
NUTS-Code: DE258 Fürth, Landkreis
Postleitzahl: 90556
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.