Errichtung eines neuen Hallenbades in Schwabach - Badewassertechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/0045-04
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines neuen Hallenbades in Schwabach - Badewassertechnik
Lieferung und Montage der Badewassertechnik für verschiedene Schwimmbecken inkl. Inbetriebnahme und Einfahren der Anlagen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- Liefern und montieren von ortgeschweißten Unterdruckfiltern in PP/PE- Plattenbauweise- Liefern und montieren von Beckeneinbauteilen- Verlegen von Roh-, Rein-, Spül- und Schwallwasserleitungen- Einbau von Pumpen, Klappen, Durchflussmessern u. ä.- Verlegen von Kunststoffrohrleitungen (PVC/PE/PP)- Aufstellen von kellergeschweißten Behältern in PP/PE Plattenbauweise- Liefern und montieren einer Chlorgasausstattung/Einmischung- Liefern und montieren von Marmorkiesbehältern- Liefern und montieren einer Spülabwasser-Aufbereitungsanlage- Probebetrieb, Inbetriebnahme, Einfahren der Anlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.