Beschaffung von Fräs- und Drehmaschinen für die Beruflichen Schulen Altötting Referenznummer der Bekanntmachung: Abt. 4-8044/2022#16
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altötting
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84503
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Fräs- und Drehmaschinen für die Beruflichen Schulen Altötting
Der Landkreis Altötting beabsichtigt im Rahmen eines Offenen Verfahrens einen Kaufvertrag zu schließen. Auftragsgegenstand ist die Lieferung einer Fräsmaschine (Los 1) und von fünf Drehmaschinen (Los 2) für die Beruflichen Schulen Altötting. Die Ausschreibung erfolgt im Rahmen des Förderprogramms DigitalPakt – integrierte Fachunterrichtsräume.
Los 1: Fräsmaschine
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es wird eine Fräsmaschine in sicherer und geschlossener Bauweise beschafft. Die Fräsmaschine muss für den Unterricht geeignet sein und dient als Lehrer-Demonstrationsgerät.
Ausführung: "Kombi-Ausbildungsmaschine" mit Handsteuerung per Handrädern und Digitalanzeige.
Die Fräsmaschine ist vor Ort betriebsbereit aufzustellen. Hierfür ist spätestens vor Anlieferung der Maschine eine Ortsbesichtigung erforderlich.
Nach betriebsbereiter Übergabe (inkl. aller Anschlüsse) ist eine Schulung in der Staatl. Berufsschule Altötting vor Ort durchzuführen (max. 1 Tag; ca. 5 Teilnehmer). Nach zwei bis drei Monaten ist eine weitere Schulung (Nachschulung) durchzuführen; Umfang: ca. 4 Stunden.
Die Mindestanforderungen der Fräsmaschine sind der Anlage "Leistungsbeschreibung_Preisblatt" zu entnehmen.
Los 2: Drehmaschinen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es werden insgesamt fünf Leit- und Zugspindeldrehmaschinen in sicherer Bauweise beschafft. Die Drehmaschinen müssen für den Unterricht geeignet sein.
Bei einer (1) Drehmaschine handelt es sich um ein Lehrer-Demonstrationsgerät, das mit entsprechenden Modulen und Zusatzausstattungen zu liefern ist. Die vier (4) weiteren Drehmaschinen sind als Schülergeräte für den praktischen Unterricht vorgesehen. Alle Drehmaschinen müssen aus Sicherheitsgründen zwingend vom gleichen Typ/Hersteller sein. Die Maschinen (Lehrer- und Schülergeräte) müssen kompatibel sein, damit die Schüler genau so arbeiten können, wie es der Lehrer am Lehrergerät vorzeigt. Werden Maschinen von unterschiedlichen Herstellern angeboten führt dies zum Ausschluss am Verfahren.
Die Drehmaschinen sind vor Ort betriebsbereit aufzustellen. Hierfür ist spätestens vor Anlieferung der Maschinen eine Ortsbesichtigung erforderlich.
Nach betriebsbereiter Übergabe (inkl. aller Anschlüsse) ist eine Schulung in der Staatl. Berufsschule Altötting vor Ort durchzuführen (max. 1 Tag; ca. 5 Teilnehmer). Nach zwei bis drei Monaten ist eine weitere Schulung (Nachschulung) durchzuführen; Umfang: ca. 4 Stunden.
Die Mindestanforderungen der Drehmaschinen sind der Anlage "Leistungsbeschreibung_Preisblatt" zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister Sitz oder Wohnsitz (Besteht Eintragung in einem Berufs- / Handelsregister; falls nicht, ggf. anderer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung). Bestätigung, dass auf gesondertes Verlangen Gewerbeanmeldung, Berufs- / Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise vorgelegt werden können.
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen, die in den letzten 5 Jahren erbracht wurden. Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden.
Je Los: Benennung von mindestens zwei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen. Als geeignet und somit vergleichbar gelten dabei solche Leistungen, die mindestens folgende Anforderungen erfüllen und innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht wurden:
Los 1: Lieferung von Fräsmaschinen im beruflichen Bildungssystem an Schulen, Universitäten oder andere Bildungseinrichtungen.
Los 2: Lieferung von Drehmaschinen im beruflichen Bildungssystem an Schulen, Universitäten oder andere Bildungseinrichtungen.
Dabei ist der Auftragswert, der Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Konkreter Ansprechpartner mit Kontaktdaten) zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. Eigenerklärung zur Eignung L1240: Der Bieter erklärt das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 42 VgV i. V. m. §123 und § 124 GWB. Der Bieter erklärt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, sowie sie der Pflicht zur Betragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Der Bieter erklärt, dass er Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist. Weiter erklärt er, dass falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft vorlegen wird. Der Bieter erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse angelehnt wurde und sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Alternativ gibt er an, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen vorelegt wird.
II. Bieterfragen: Bieterfragen können bis einschließlich 01.07.2022 gestellt werden. Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert. Bieterfragen müssen unter „Nachrichten“ im eVergabesystem gestellt werden. Fragen auf andere Kommunikationswege, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfrgen werden nicht beantwortet. Bieter, die nicht im eVergabesystem registriert sind, müssen sich selbst eigenverantwortlich über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren (Holschuld).
III. Ortsbesichtigung: Sofern es bereits für die Angebotskalkulation erforderlich ist, kann ein Termin zur Ortsbesichtigung vereinbart werden. Sollte ein solcher Termin für notwendig erachtet werden, muss eine entsprechende Anfrage baldmöglichst, spätestens jedoch bis 01.07.2022, unter Angabe der Kontaktdaten (Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mailadresse) über „Nachrichten“ im eVergabesystem gestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass eine späte Terminvereinbarung keine Auswirkung auf die Angebotsfrist hat. Die rechtzeitige Terminvereinbarung zur Ortsbesichtigung hat der Bieter zu vertreten.
IV. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots: Zuschlagskriterien: Der Zuschlag ergeht gemäß § 58 VgV an das wirtschaftlichste Angebot. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis (Wertungspreis). Bei Angeboten, die nach Prüfung und Wertung im Ranking aufgrund des gleichen Preises auf Platz 1 liegen, wird das Angebot, das den Zuschlag erhalten soll, durch Auslosung ermittelt.
V. Einzureichende Unterlagen:
• L213 Angebotsschreiben
• Leistungsbeschreibung_Preisblatt (Zusätzlich ist im eVergabesystem im Arbeitsschritt „Angebot/Preisblatt erstellen“ der Nettopreis einzutragen),
• Produktdatenblätter (Technische Datenblätter oder vollständige technische Beschreibung)
• L1240 Eigenerklärung zur Eignung
• Eigenerklärung Gewerbezentralregisterauszug_Statistische Angaben
• L 127 Erklärung_Bezug_Russland
• Sofern zutreffend: L 234 Bietergemeinschaft
• Sofern zutreffend: L 235 Verzeichnis der LeistKap anderer Unternehmen
Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe oder auf gesonderte Anforderung der ausschreibenden Stelle bzw. zu einem späteren Zeitpunkt vorzulegen:
• Nachweise gem. Fußnoten L 1240 Eigenerklärung zur Eignung
• Sofern zutreffend: L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.