Ausschreibung Strom
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Moos
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94554
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.waldwasser.eu
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90491
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.roedl.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Strom
Der Auftraggeber ist ein rein kommunaler Zweckverband und versorgt weite Teile des
Bayerischen Waldes und des ostbayerischen Donauraums mit Trinkwasser. Für die
Anlagen zur Wassergewinnung und Wasserverteilung ist der Betrieb von elektrischen
Anlagen, insbesondere Pumpanlagen erforderlich.
vgl. II.1.4) Kurze Beschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung darüber, dass es sich bei dem Unternehmen um ein Energiever-
sorgungsunternehmen im Sinne des § 3 Nr. 18 EnWG handelt, also eine juristi-
sche Person, die Energie (hier Strom) an andere liefert.
Eigenerklärung zu 3 geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Lieferleis-
tungsaufträge, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Leistungser-
bringer, c) Erbringungszeitraum vom 8.6.2019 bis 7.6.2022, d) Lieferung von
Strom und e) Höhe der Bezugsmenge.
Die drei Mindestreferenzen sind erbracht,
wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der
Ausschluss. Die Mindestanforderungen sind erfüllt, wenn der Bieter a) Name des
Auftraggebers, b) Leistungserbringer, c) Erbringungszeitraum vom 8.6.2019 bis
7.6.2022, d) Lieferung von Strom und e) Höhe der Bezugsmenge benannt hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat sein/ihr Angebot unter zwingender Nutzung des For-
mulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ (kurz: Formular) elektronisch in Textform
nach § 126b BGB auf dem elektronischen Vergabeportal beim Auftraggeber bis spätestens im
Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote einzureichen.
2. Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im
Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen.
Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Aus-
schluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur
ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom
Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden.
Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder
V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der
Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des
Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht.
Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den
Bieter/die Bietergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder
einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen
beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
3. Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine alle Mitglieder umfassende Erklärung
zur Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 1 des Formulars). Die
Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Formular
insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds der
Bietergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu
vermerken; der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist auf Seite
10 des vervielfältigten Formulars zu vermerken.
4. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der
Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen
(„Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der
Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Abschnitt II Ziffer 2 des Formulars
bezeichnen.
Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen
Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf gesondertes
Verlangen diese Unternehmen zu benennen und auf gesondertes Verlangen entsprechende
Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 2 des Formulars)
vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind auf gesondertes
Verlangen auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden
vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und
entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf
dem Deck-blatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des
Erklärenden für den Unterauftragnehmer ist auf Seite 10 des vervielfältigten Formulars zu
vermerken.
vgl. Ziffer 5, Seite 5 des Formulars zur Eignungsleihe
vgl. Ziffer 6, Seite 6 des Formulars zur Selbstreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/