Beschaffung von Kraftstoffen für den Städtischen Bauhof in Passau Referenznummer der Bekanntmachung: 017/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.passau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Kraftstoffen für den Städtischen Bauhof in Passau
Lieferung von Diesel- und von Super-Kraftstoff über 2 Jahre
Diesel-Kraftstoff
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von Diesel-Kraftstoff über 2 JahreJährliche Liefermenge zwischen 200.000 und 275.000 Liter.Diesel-Kraftstoff in Qualität nach DIN EN 590 "Diesel 10 ppm".
Super-Kraftstoff
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von Super-Kraftstoff über 2 Jahre.Jährliche Liefermenge zwischen 25.000 und 40.000 Liter.Super-Kraftstoff in Qualität nach DIN EN 228 "Super E5 schwefelfrei ROZ 95".
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Diesel-Kraftstoff
Ort: Niederwinkling
NUTS-Code: DE22B Straubing-Bogen
Postleitzahl: 94559
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Super-Kraftstoff
Ort: Niederwinkling
NUTS-Code: DE22B Straubing-Bogen
Postleitzahl: 94559
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: D-80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.