RV-Grafik: Markthallen München (MHM) Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-1-2022-0088
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
RV-Grafik: Markthallen München (MHM)
RV-Grafik für die Markthallen München
München
Deutschland
Die MHM der Landeshauptstadt München sind der Spezialist für qualitativ hochwertige Lebensmittel. Als kommunaler Eigenbetrieb sind sie für die Großmarkthalle, den Schlacht- und Viehhof sowie für die vier festen Lebensmittelmärkte (Viktualienmarkt, Markt am Elisabethplatz, Markt am Wiener Platz, Pasinger Viktualienmarkt) und Wochenmärkte verantwortlich.
Für die einzelnen Bereiche sind zur Bewerbung von Veranstaltungen, Marktfesten, etc. unterschiedliche grafische und konzeptionelle Leistungen erforderlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-
Der Jahresumsatz muss in den letzten drei Geschäftsjahren jeweils mindestens [Betrag gelöscht] Euro betragen.
Der Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters muss mindestens 120.000,00 € betragen.
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen vorweisen. Leistungen für die Auftraggeberin können auch ohne Angabe als Referenz berücksichtigt werden.
Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall:
- Referenzprodukte, aus denen hervorgeht, wie mit der Anzeigengestaltung umgegangen wird
- Referenzprodukte, aus denen die Erfahrung zu den Themenfeldern Facebook und Information sowie Lebensmittel, Genießen, Obst und Gemüse hervorgeht.
Der Auftragswert jeder Referenz muss mindestens 100.000,00 € brutto betragen.
Referenzen dürfen nachfolgend nur angegeben werden, wenn
- sie nicht älter als drei Jahre sind
und
- die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).