Vergabe von Planungsleistungen für den Umbau und die Sanierung der Kläranlage Aubachtal Referenznummer der Bekanntmachung: 81572-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Partenstein
NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
Postleitzahl: 97846
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vg-partenstein.de/seite/vg/spessart/305/-/zurueck.html
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Planungsleistungen für den Umbau und die Sanierung der Kläranlage Aubachtal
Der Auftraggeber vergibt Planungsleistungen zur Realisierung des Vorhabens „Umbau und Sanierung der Kläranlage Aubachtal“ mit einer Hauptnutzfläche von insgesamt ca. 15.500 m² auf dem Grundstück Fl.Nr. 2200/0, Gemarkung Krommenthal. Aktueller Planungsstand des Vorhabens: Ingenieurbauwerke – Leistungsphase 4 abgeschlossen. Technische Ausrüstung – Leistungsphase 4 abgeschlossen. EMSR-Technik – Leistungsphase 4 abgeschlossen. Bodengutachten abgeschlossen.
Partenstein
Der Auftraggeber vergibt Planungsleistungen zur Realisierung des Vorhabens „Umbau und Sanierung der Kläranlage Aubachtal“ mit einer Hauptnutzfläche von insgesamt ca. 15.500 m² auf dem Grundstück Fl.Nr. 2200/0, Gemarkung Krommenthal. Aktueller Planungsstand des Vorhabens: Ingenieurbauwerke – Leistungsphase 4 abgeschlossen. Technische Ausrüstung – Leistungsphase 4 abgeschlossen. EMSR-Technik – Leistungsphase 4 abgeschlossen. Bodengutachten abgeschlossen.
1) Umsatz (max. 50 v. 250 P.). Die Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren (2019, 2020 und 2021) werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von unter und bis einschließlich EUR 250.000,00 mit 0 Punkten, mehr als EUR 250.000,00 bis einschließlich EUR 500.000,00 mit 1 Punkt, mehr als EUR 500.000,00 bis einschließlich EUR 750.000,00 mit 2 Punkten, mehr als EUR 750.000,00 bis einschließlich EUR 1.000.000,00 mit 3 Punkten, mehr als EUR 1.000.000,00 bis einschließlich EUR 1.250.000,00 mit 4 Punkten, mehr als EUR 1.250.000,00 mit 5 Punkten bewertet.
2) Anzahl der Mitarbeiter (max. 50 v. 250 P.). Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2019, 2020 und 2021) im Tätigkeitsbereich des Auftrages fest angestellten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 3 Mitarbeiter mit 0 Punkten, mehr als 3 Mitarbeiter bis einschließlich 6 Mitarbeiter mit 1 Punkt, mehr als 6 Mitarbeiter bis einschließlich 9 Mitarbeiter mit 2 Punkten, mehr als 9 Mitarbeiter bis einschließlich 12 Mitarbeiter mit 3 Punkten, mehr als 12 Mitarbeiter bis einschließlich 15 Mitarbeiter mit 4 Punkten, mehr als 15 Mitarbeitern mit 5 Punkten bewertet.
3) Unternehmensreferenzen [R] (max. 150 von 250 P). Es werden fünf R, die Leistungen zum Gegenstand haben, die mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen vergleichbar sind, und im Zeitraum vom 01.01.2017 bis zur Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung zu diesem Verfahren abgeschlossen worden sind, anhand folgender Kriterien bewertet: Projektkosten (KGR 100 – 700) von mind. EUR 5 Mio. netto; Leistung im Bereich Abwasserentsorgung; Leistung umfasst Maßnahmen an einem Klärbecken; Leistung umfasst Maßnahmen an einer Kläranlage mit einer Anschlussleistung von mindestens 5.000 EW (Einwohnerwerte); Leistung für einen öffentlichen Auftraggeber; unter Verwendung öffentlicher Zuwendungen. Erfüllt eine Referenz eines dieser sechs Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teilpunkt. Erfüllen danach die maximal fünf wertbaren Referenzen alle sechs Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 30 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix: 0 bis 4 Teilpunkte: 0 Punkte, 5 bis 9 Teilpunkte: 1 Punkt, 10 bis 14 Teilpunkte: 2 Punkte, 15 bis 19 Teilpunkte: 3 Punkte, 20 bis 24 Teilpunkte: 4 Punkte, und 25 bis 30 Teilpunkte: 5 Punkte.
Stufenweise Beauftragung. Mit Erteilung des Zuschlags werden zunächst die Leistungen der Leistungsstufe 1 abgerufen (§ 3.3.1 des Ingenieurvertrages). Der AG behält sich vor, Leistungen für die weitere Stufe ganz oder teilweise zu beauftragen. Die Weiterbeauftragung erfolgt durch einseitige, schriftliche Auftragserteilung des AG gegenüber dem AN (Abruf). Ein Rechtsanspruch des AN auf Beauftragung mit weiteren Leistungen besteht nicht (§ 3.3.2 des Ingenieurvertrages).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Erklärung, dass der Bewerber über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von EUR 3,0 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 3,0 Mio.
verfüget und die Maximierung der Schadensregulierung innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen beträgt. Bestätigung, dass der vorbezeichnete Versicherungsschutz mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags aufrecht erhalten wird.
2) Eigenerklärung über den Umsatz. Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren (2019, 2020 und 2021), siehe oben II.2.9) 1) - Auswahlkriterium.
1) Angaben zur Projektleitung einschl. Nachweise. Zu benennen ist der für das Projekt vorgesehene Projektleiter, dessen fachliche Qualifikation durch Vorlage eines Nachweises über die Berufsqualifikation als „Architekt“ oder als "Ingenieur" nachzuweisen ist. Zudem ist der Lebenslauf des Projektleiters, aus welchem sich insbesondere der berufliche Werdegang ergibt, einzureichen. Zu benennen ist der für das Projekt vorgesehene stellv. Projektleiter, dessen fachliche Qualifikation durch Vorlage eines Nachweises über die Berufsqualifikation als „Architekt“ oder als "Ingenieur" nachzuweisen ist. Zudem ist der Lebenslauf des stellv. Projektleiters, aus welchem sich insbesondere der berufliche Werdegang ergibt, einzureichen.
2) Anzahl der Mitarbeiter. Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2019, 2020 und 2021) im Tätigkeitsbereich des Auftrages fest angestellten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte, siehe oben II.2.9) 2) - Auswahlkriterium.
3) Angabe von Unternehmensreferenzen [R]. Es werden fünf R, die Leistungen zum Gegenstand haben, die mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen vergleichbar sind, und im Zeitraum vom 01.01.2017 bis zur Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung zu diesem Verfahren abgeschlossen worden sind, anhand folgender Kriterien bewertet: Projektkosten (KGR 100 – 700) von mind. EUR 5 Mio. netto; Leistung im Bereich Abwasserentsorgung; Leistung umfasst Maßnahmen an einem Klärbecken; Leistung umfasst Maßnahmen an einer Kläranlage mit einer Anschlussleistung von mindestens 5.000 EW (Einwohnerwerte); Leistung für einen öffentlichen Auftraggeber; unter Verwendung öffentlicher Zuwendungen. Siehe oben II.2.9) 3) - Auswahlkriterium.
4) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.