Städtebauförderung Fachverfahren 2.0 Referenznummer der Bekanntmachung: LBD21-36-F-366
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 811335517
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ebern
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 96106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]50
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lbd.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Städtebauförderung Fachverfahren 2.0
Neuentwicklung des Fachverfahren für die Verwaltung der Städtebaufördermaßnahmen Bayern für das Bayer. Staatsministerium f Wohnen, Bau und Verkehr, Regierungen
München
Neuentwicklung des Fachverfahren für die Verwaltung der Städtebaufördermaßnahmen Bayern für das Bayer. Staatsministerium f Wohnen, Bau und Verkehr, Regierungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erstellung der Software zum IT-Fachverfahren SBF 2.0 zur Verwaltung von Städtebauförderungsmaßnahmen
Nationale Identifikationsnummer: DE 208 318 527
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.adesso.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nach-prüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ebern
Postleitzahl: 96106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]50
Internet-Adresse: https://www.lbd.bayern.de