Nichtoffener städtebaulicher Realisierungswettbewerbs nach RPW 2013 Rosenviertel Memmingen
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.memmingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener städtebaulicher Realisierungswettbewerbs nach RPW 2013 Rosenviertel Memmingen
Das Quartier zwischen Bahnhofstraße, Maximilianstraße, Heidengasse und Kalchstraße liegt am östlichen Rand der historischen Altstadt Memmingens und ist auf lange Sicht die einzig größere zusammenhängende Entwicklungsfläche (ca. 7.000 m²) in diesem Bereich. Für das Quartier soll ein städtebauliches Gesamtkonzept einschließlich des umgebenden Straßenraumes erstellt werden. Funktionale wie städtebauliche Verknüpfungen in die angrenzenden Bereiche, insbesondere Richtung Bahnhofstraße, MeWo-Kunsthalle und Bahnhofsvorplatz sind von großer Bedeutung. Das Plangebiet liegt innerhalb des denkmalgeschützten Ensemblebereiches der Memminger Altstadt. Der Bereich bildet den östlichen Abschluss des zentralen innerstädtischen Versorgungsbereiches, mit seiner Haupteinkaufsachse Kramerstraße (Fußgängerzone), ca. 300 m westlich und den beiden wichtigen Fortführungen Richtung Osten/ Bahnhof mit der Kalchstraße und der Maximillanstraße. Die Maximilianstraße bildet dabei die Anknüpfung der Altstadt an den Bahnhof, die Kalchstraße die direkte Verbindung für Fußgänger und Radfahrer in den östlich der Bahnlinie liegenden Stadtteil Memmingen-Ost. Nach Abschluss des RPW-Wettbewerbes werden die Preisträger in einer Mehrfachbeauftragung mit der Vertiefung des hochbaulichen Konzeptes beauftragt. Hierfür wird eine Honorar von 33.000,00 € (netto) je Entwurf zur Verfügung gestellt. Die Ausloberin wird den erfolgreich aus dem Verfahren hervorgehenden Teilnehmer mit der Realisierung des Wettbewerbsergebnisses mit den Planungsleistungen eines städtebaulichen Rahmenplans gem. Merkblatt 51 AKBW 2014 mit den Leistungsphasen 1-3 sowie den Leistungen zur Erstellung des anschließenden Bebauungs- und Grünordnungsplans (§§ 21 und 29 HOAI, Leistungsphasen 1-3) beauftragen.
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 20 Teilnehmern (davon neun gesetzte Teilnehmer) nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß VgV vorgesehen.
Der Wettbewerb richtet sich an Architekt:innen, Landschaftsarchitekt:innen oder Stadtplaner:innen. Landschaftsarchitekt:innen sind als Mitverfasser:in in Bewerbergemeinschaft mit Architekt:innen oder Stadtplaner:innen zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht ließ alle Arbeiten zur Beurteilung zu, die:
- termingemäß eingegangen sind.
- den formalen Bedingungen der Auslobung entsprachen.
- keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen ließen.
- in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprachen.
Bindende Vorgaben des Verfahrens:
Es wurden keine inhaltlich bindenden Vorgaben im Sinne der RPW 2013 gemacht.
Beurteilungskriterien:
Die Bewertung durch das Preisgericht erfolgte auf Basis des Wettbewerbprojektes und der Erläuterungen dazu gemäß folgender Kriterien (ohne
Gewichtung):
- Städtebauliche Einbindung und gestalterische Qualität
- Nutzungsqualität und Atmosphäre
- Nutzungsvielfalt und Vereinbarkeit der Nutzungen
- Art des Umgangs und Nutzung des vorhandenen Bestandes
- Wirtschaftlichkeit
- Nachhaltigkeit des städtebaulichen Entwurfs
Die Auflistung war nicht abschließend.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten / Allgäu
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87437
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.f64architekten.de/aktuell/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://dv-arc.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13357
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.sophieandhans.eu/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Abschluss des RPW-Wettbewerbes werden die Preisträger in einer Mehrfachbeauftragung mit der Vertiefung des hochbaulichen
Konzeptes beauftragt. Hierfür wird eine Honorar von 33.000,00 € (netto) je Entwurf zur Verfügung gestellt. Die ausgewählten Wettbewerbsbeiträge werden im Rahmen eines Kolloquiums den Bürger/innen sowie den politischen Vertretern vorgestellt. Im Rahmen einer online-Beteiligung können für einen begrenzten Zeitraum weitere Anregungen eingebracht werden. Fragen und Antworten an die Planungsbüros werden dokumentiert und fließen in die Mehrfachbeauftragung ein. Die anstehenden Realisierungsmaßnahmen der Bebauung beziehen sich auf den engeren Bereich des Rosenviertels,
Maßnahmen im weiteren Umfeld (z.B. Bahnhofstr. und Bahnhofsplatzbereiche) fließen in die anschließende Bauleitplanung ein. Die Ausloberin wird den erfolgreich aus dem Verfahren hervorgehenden Teilnehmer mit der Realisierung des Wettbewerbsergebnisses mit den Planungsleistungen eines
städtebaulichen Rahmenplans gem. Merkblatt 51 AKBW 2014 mit den Leistungsphasen 1-3 sowie den Leistungen zur Erstellung des anschließenden
Bebauungs- und Grünordnungsplans (§§ 21 und 29 HOAI, Leistungsphasen 1-3) beauftragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen):
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf
Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.