Schülerbeförderung von Kindern und Jugendlichen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Referenznummer der Bekanntmachung: [bitte Angaben machen]
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stadtbergen
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86391
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung von Kindern und Jugendlichen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Vergeben wird der Autrag zur Schülerbeförderung von Kindern und Jugendlichen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung der Brunnenschule Königsbrunn.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftragnehmer verpflichtet sich werkvertraglich, alle von der Einrichtung als „Beförderungsteilnehmer“ benannten Kinder der Schulvorbereitenden Einrichtung, Schüler der Brunnenschule Königsbrunn und das ggf. eingeteilte Begleitpersonal an allen von der Einrichtung festgelegten Öffnungstagen und zu den von der Einrichtung festgelegten Öffnungszeiten mit Kleinbussen zu den ihrer jeweiligen Behinderung gerecht werdenden Bedingungen nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften zur und von der Schule zu befördern.
Verlängerung um 1 Jahr möglich
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregister
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.