Pflege, Miete und Rahmenvertrag über Lizenznachkäufe von baramundi Management Suite und baramundi Managed Software Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000309
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pflege, Miete und Rahmenvertrag über Lizenznachkäufe von baramundi Management Suite und baramundi Managed Software
Pflege, Miete und Rahmenvertrag über Lizenznachkäufe von baramundi Management Suite und baramundi Managed Software
Pflege, Mieter und Rahmenvertrag über Lizenznachkäufe von baramundi Management Suite und baramundi Managed Software
Der Auftraggeber beabsichtigt den Vertragsbeginn zum 01.08.2022. Die Zuschlagserteilung erfolgt frühestmöglich. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilungt. Es erfolgt eine 100% Preiswertung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert)
- ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung)
- Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sowie dem Wettbewerbsregister einholen.
- Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- Gemäß den EVB-IT Pflegeverträgen Punkt 11.4 und dem EVB-IT Überlassungsvertrag
Typ B Punkt 14 hat der Auftragnehmer nachzuweisen, dass die
Haftungshöchstsummen durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und
Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder einer
vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht. Die Vorlage
dieses Nachweises hat nach Zuschlagserteilung von dem/den Auftragnehmer/n zu
erfolgen.
- baramundi-Partner-Status: „Competence Center of Excellence“:
Die bisherigen Erfahrungen beim Betrieb der bMS haben gezeigt, dass es nicht ausreicht
nur den „First- Level- Support“ zu gewährleisten.
Auch Probleme und Fehler die durch diese sehr große und vielschichtige Infrastruktur
auftreten können müssen zeitnah und lösungsorientiert behoben werden.
Angesichts dieser Tatsache ist es erforderlich, dass der Bieter über eine mehrjährige
Projekterfahrung mit der Baramundi Softwareverteilung in komplexen Infrastrukturen
verfügt und in diesem Bereich auch mindestens drei Baramundi zertifizierte
Projektingenieure im Support wie auch als Ansprechpartner bei Unterstützungsleistungen
nachweisen kann.
Entsprechende Anforderungen erfüllen nur Partner mit dem Zertifizierungsstatus
Baramundi “Competence Center of Excellence” sowie der Hersteller selbst. Der
Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung, da eine Prüfung über den Hersteller möglich ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt als zentrale Vergabestelle für das Vergabeverfahren und im Übrigen durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen des Vertragsvollzuges vertreten.
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Fragen, die bis zum 30.06.2022 gestellt werden, werden von der Vergabestelle beantwortet. Für später gestellte Fragen kann dies nicht zugesichert werden kann.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: [gelöscht], zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.