Opernhausmuseum Bayreuth - Schreiner Ausstellungsbauer Referenznummer der Bekanntmachung: 2021RBE000005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Opernhausmuseum Bayreuth - Schreiner Ausstellungsbauer
Dauerausstellung im Markgräflichen Opernhausmuseum Bayreuth Ausstellungsbau / Schreinerarbeiten.
Neben individuell anzufertigenden Vitrinen, Podesten, Trockenbauwänden und Sitzmöbeln kommen eigens konzipierte, abgehängte Decken bei dieser Ausstellung zum Einsatz. Im Obergeschoss fungieren Stellwände als überdimensionale, große Buchseiten, die scheinbar schwebend das Raumbild prägen. Für einige Wände sind Unterkonstruktionen aus Stahl konzipiert.
Dieses Vergabeverfahren dient dazu ein Unternehmen zu finden, das eine feinfühlige Realisierung der außergewöhnlichen Gestaltungsideen durchführt. Es wird ein Partner gesucht, der motiviert ist diese innovative Präsentation mit dem entsprechenden technischen Knowhow umzusetzen und ungewöhnliche technische Lösungen anzubieten.
Mit den Arbeiten zum Projekt soll unmittelbar nach Zuschlagserteilung, spätestens in der KW 23 2022 begonnen werden.
Bayreuth
Anfertigung von Vitrinen, Podesten, Trockenbauwänden, Sitzmöbeln, abgehängte Decken, Stellwänden, Unterkonstruktionen aus Stahl, Samtvorhängen und anderen individuellen Ausstellungsgegenständen. Die Ausstellung soll für die nächsten 20 Jahre Bestand haben und dementsprechend robust ausgeführt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Opernhausmuseum Bayreuth - Schreiner Ausstellungsbauer
Ort: Wien
NUTS-Code: AT13 Wien
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebotspreise können nicht angegeben werden, da diese dem Geschäftsgeheimnis unterliegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.