Quartier Am Herrenweiher, Stadt Dingolfing - Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 anteilig, 5 anteilig und 8 anteilig gem. § 53 HOAI 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dingolfing
NUTS-Code: DE22C Dingolfing-Landau
Postleitzahl: 84130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dingolfing.de/startseite
Abschnitt II: Gegenstand
Quartier Am Herrenweiher, Stadt Dingolfing - Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 anteilig, 5 anteilig und 8 anteilig gem. § 53 HOAI 2021
Die Stadt Dingolfing plant die Errichtung einer Parkierungsanlage mit rund 200 Stellplätzen im Bereich "Herrenweiher" als Tiefgarage. Darüber hinaus ist eine dem Umfeld entsprechende Nutzungsmischung mit Büro-, Verwaltungsnutzungen und Wohnungen vorgesehen. Im Rahmen eines Architektenwettbewerbes wurde eine Lösung gefunden, die folgende Bereiche aufweist, die abschnittsweise realisiert werden sollen:
Gebäude und Ingenieurbauwerke:
1. Zufahrt und Tiefgarage
2. Bauabschnitt I in Nordosten (ca. 1.800 m² GF)
3. Bauabschnitt II im Südwesten (ca. 1.500 m² GF) - optional
4. Aufzugsturm und Steg
5. Galerie Nord
6. Galerie Süd - optional
Außenanlagen:
1. Freibereich einschließlich Straßenräume des Realisierungsteils
2. Temporärer Busbahnhof - optional
Stadt Dingolfing
Quartier Am Herrenweiher
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Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 anteilig, 5 anteilig und 8 anteilig, gem. § 53 HOAI 2021
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Stufenweise Beauftragung der LPH 1-8 gem. § 55 HOAI 2021
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dingolfing
NUTS-Code: DE22C Dingolfing-Landau
Postleitzahl: 84130
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 8987760
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.oberprillerarchitekten.de