Neubau eines Zuberhauses in Regensburg, Markomannenstraße 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.das-stadtwerk-regensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Zuberhauses in Regensburg, Markomannenstraße 1
Die das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH beabsichtigt, auf dem Betriebsgelände Markomannenstraße einen Neubau für ein sogenanntes Zuberhaus mit Umkleideräumen und Duschen in schwarz-weiß-Trennung, Cafeteria, Besprechungs- und Schulungsräumen und einem Foyerbereich zu errichten. Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 Gebäude und Innenräume nach §34 HOAI 2021 zum Vorhaben „Neubau eines Zuberhauses in 93053 Regensburg, Markomannenstraße 1“.
Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 Gebäude und Innenräume nach §34 HOAI 2021 zum Vorhaben „Neubau eines Zuberhauses in 93053 Regensburg, Markomannenstraße 1“.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau eines Zuberhauses in Regensburg, Markomannenstraße 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin hat gemäß §160 (3) Nr.1 GWB den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gegenüber der Auftraggeberin innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen schriftlich zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß §160 (3) Nr.4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist ferner unzulässig, wenn der Antragsteller bzw. die Antragstellerin die geltend gemachten Verstöße gegen die Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber der Auftraggeberin nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn der Antragsteller bzw. die Antragstellerin Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen ersichtlich waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebotsabgabe gerügt hat.
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Nordbayern der Regierung von Mittelfranken kann gestellt werden, solange die Auftraggeberin noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Auftraggeberin die unterlegenen Bieterinnen und Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versand der Informationen per Fax oder
e-Mail zehn Kalendertage vergangen sind. Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht zur Verhandlung zugelassen wurden, gilt dies nicht, sondern bei diesen reicht aus, dass sie über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert wurden, bevor die Auftraggeberin die unterlegenen Bieterinnen und Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html