Veranstaltungsbezogene Bewirtung (Catering) auf dem Gelände der Messe Augsburg (Konzession) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022BS10
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.messeaugsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Veranstaltungsbezogene Bewirtung (Catering) auf dem Gelände der Messe Augsburg (Konzession)
Die Augsburger Schwabenhallen Messe- und Veranstaltungsgesellschaft mbH, im Folgenden: ASMV oder Messe Augsburg, schreibt die Konzessionsdienstleistungen im Bereich veranstaltungsbezogenen Bewirtung (Catering) auf dem Gelände von ASMV aus. Im Gegensatz zu Gaststätten befriedigt Catering nicht nur die Grundbedürfnisse von Hunger und Durst, sondern auch ein kultureller Bedarf an Kommunikation und Erlebnis sowie vermittelt das Gefühl von Herzlichkeit und des Wilkommenseins.
ASMV betreibt die Messe Augsburg und verfügt über ein Gelände mit vier Eingangsbereichen, auf dem sich 12 Hallen mit einer für Veranstaltungen relevanten Bruttofläche von ca. 48.400 qm, ein modulares Tagungscenter und eine Freifläche von ca. 10.000 qm befinden. Dabei stellt ASMV geeignete Räume für Bewirtung wie Küchen, Lager und andere Nutzungsräume in den Hallen 1, 3, 6 und TC (ca. 2.000qm) zu Bedingungen des Konzessionsvertrages zur Verfügung.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es handelt sich um eine Dienstleistungskonzession im Bereich der Bewirtung, auch Catering genannt, während der Veranstaltungen auf dem Gelände der Augsburger Schwabenhallen Messe- und Veranstaltungsgesellschaft mbH (im Folgenden: ASMV). Die Details zu Konzessionsdienstleistungen sind in der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung" zum Konzessionsvertrag dargelegt.
Der Dienstleistungsbereich mit gastronomischen Angeboten kann grundsätzlich nur vom Publikum in Bezug auf die Veranstaltungen (Aussteller, Gastveranstalter, Personal von ASMV, berechtigten Dritten wie ein Dienstleister beim Aufbau, Gäste und Besucher) in Anspruch genommen werden. Der Konzessionär ist verpflichtet, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die gastronomische Betreuung jeder Veranstaltung auf dem Gelände von ASMV entsprechend dem mit ASMV und, bei Gastveranstaltungen, mit dem Gastveranstalter abgestimmten Bewirtungskonzept zu übernehmen und durchzuführen.
ASMV stellt geeignete Küchenräume und andere Nutzungsräume zu Bedingungen des Konzessionsvertrages (Halle 1 - 370qm, Halle 3 - 1.406 qm, Halle 6 - 181 qm, Tagungscenter - 36qm) zur Verfügung. ASMV behält sich jedoch vor, die Speisebereiche nach vorheriger Absprache mit dem Konzessionär für andere Zwecke zu nutzen.
Der Konzessionär übernimmt die aus seiner Sicht notwendigen Investitionen auf dem Gelände und in den Gebäuden von ASMV, die dazu bestimmt sind, optimale Voraussetzungen für die künftige Zusammenarbeit zwischen ASMV und dem Konzessionär zu garantieren. Solche Investitionen können im Rahmen der Ausschreibung konkretisiert und näher abgestimmt werden.
Die Vertragsleistungen beinhalten im Einzelnen:
a) Bewirtschaftung der Küchen und Herstellung der Speisen und Getränken;
b) Aufbau, Bewirtung des Veranstaltungspublikum auf dem ASMV-Gelände während der Sonder- und geplanten Veranstaltungen unter Einsatz von Service-Kräften, und Abbau/Abräumen;
c) Aufbau, Bewirtung von Externen (Dienstleistern) während ihrer veranstaltungsbezogenen Tätigkeit auf dem ASMV-Gelände, und Abbau/Abräumen;
d) Temporärer Aufbau und Betrieb eines Gastronomiebetriebes in den jeweiligen Hallen und und Abbau/Abräumen;
e) Aufstellung, Betrieb und Wartung von Getränke- und Verpflegungsautomaten, und und Abbau/Abräumen;
f) Bereitstellung, Betrieb und veranstaltungsbezogene Aktualisierung eines WebShops für die individuelle Bestellungen der Verpflegung;
g) Kleinverkauf von Artikeln zur Abdeckung des üblichen Bedarfs wie Kaugummies, Gummiebärchen, u.ä.;
- Kriterium: Eignungskriterien zum Teilnahmewettbewerb: - 20% Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (durchschnittlicher Anteil des Eigenkapitals in 2019-2021) - 80% Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die durch geeignete Referenzen aus dem Zeitraum 2019-2021 nachgewiesen werden kann. Insbesondere werden das Bewirtungskonzept, die Qualität und die Qualifikation des Personals bewertet. Die Bewertungsmatrix ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Wertungskriterien des Endangebote: -20% Preise für abgefragte Produkte; - 70% Bewirtungskonzept für zwei Beispielveranstaltungen; -10% Implementierungsplan am Messe Gelände von ASMV. Die Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.(20)
Die folgenden Vertragsleistungen sind nur nach ausdrücklicher Aufforderung von ASMV zugelassen:
- Verkauf von Zeitungen, Zeitschriften und sonstigen Artikeln der Medienbranche;
- Verkauf von alkoholischen Getränken
- Verkauf von Tabakwaren
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Angaben in 00_Information_Ausschreibung_BS10
Durchschnittlicher Anteil von Eigenkapital der letzten drei Kalenderjahren (2019-2021), Gewichtung mit 20%
30%
drei Referenzen zu den vergleichbaren Veranstaltungen (große Messe, Kongress, Konzert) in Form der Bewirtungskonzepte (insbesondere in Hinblick auf die Ideen/Gestaltung/Konzeption, Qualität/Beschwerdemanagement und Qualifikation des eingesetzten Personals), Gewichtung zu 80%
siehe Angaben in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.