DLR-Augsburg-9590002-Neubau SG-Bodenbeschichtung
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weßling
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82234
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.DLR.de
Abschnitt II: Gegenstand
DLR-Augsburg-9590002-Neubau SG-Bodenbeschichtung
Neubau eines Institutsgebäudes des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt für Test und Simulation von Gasturbinen im Innovationspark Augsburg-Göggingen
Baugebiet Innovationspark Flurstück 999/4 Baufeld Nr. 36 Forschungsallee 1 68179 Augsburg
Bodenbeschichtungsarbeiten auf Stb. Decken, Estrich und Treppen 1800 m² Epoxidharzbeschichtung 425 m² Hydrophobierung
Fertigstellung Untergeschoss: 14 Tage nach Beginn
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung,
- dass keine Ausschlussgründen nach VOB/A § 6e EU vorliegen,
- dass keine Ausschlussgründe nach §21 des AEntG, §98c des AufenthG, §19 des MiLoG und §21 des SchwarzArbG vorliegen.
- über ggf. ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß VOB/A § 6f EU.
Der Bieter hat folgende Unterlagen auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer des Sitzes oder Wohnsitzes oder vergleichbar, soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit
Angabe der Lohnsummen.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen, soweit der Betrieb beitragspflichtig ist.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das
Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
- Freistellungsbescheinigung nach §48b Einkommensteuergesetz
- ggf. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
Bei Bietergemeinschaften ist von jedem Mitglied die Eignung bezogen auf die jeweils vorgesehene Aufgabe in der Gemeinschaft separat nachzuweisen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Vergabestelle ist berechtigt, weitere Auskünfte betreffend die Eignung des Bewerbers auch durch eine auf die Vergabe bezogene Nachfrage beim Gewerbezentralregister einzuholen. Bei ausländischen Bewerbern ist die Vergabestelle berechtigt, im Herkunftsland des Bewerbers entsprechende Auskünfte einzuholen.
- Beabsichtigt ein Bieter/eine Bietergemeinschaft Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß §6d EU VOB/
A zu nutzen, muss für jedes einzelne in Anspruch genommene Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, wonach die zur Verfügung gestellten Kapazitäten dem Bewerber/ Bieter für die Ausführung des konkreten Auftrags auch tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Für diese Unternehmen müssen auf gesondertes Verlangen Eigenerklärungen gemäß III.1.1 vorgelegt bzw. die Nummer angegeben werden, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. (Gleiches gilt für III.1.3 - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) -Beabsichtigt ein Bieter/eine Bietergemeinschaft Kapazitäten anderer Unternehmen als Eignungsleihe gemäß
§ 6d EU VOB/A zu nutzen, muss bei Abgabe des Angebotes neben der vorgenannten Verpflichtungserklärung von jedem Eignungsgeber dessen Eignung bezogen auf den jeweilig ausgeführten Leistungsbereich nachgewiesen werden.
Werden zum Nachweis der Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen, verpflichtet sich der Eignungsgeber im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung gegenüber dem Auftraggeber zu haften.
- Beabsichtigt ein Bieter/eine Bietergemeinschaft Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß §6d EU VOB/ A zu nutzen, muss für jedes einzelne in Anspruch genommene Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, wonach die zur Verfügung gestellten Kapazitäten dem Bewerber/ Bieter für die Ausführung des konkreten Auftrags auch tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Für diese Unternehmen müssen auf gesondertes Verlangen Eigenerklärungen gemäß III.1.1 vorgelegt bzw. die Nummer angegeben werden, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Verfahrenssprache ist Deutsch. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass alle am Verfahren Beteiligten des eigenen Unternehmens sowie die beteiligten Beschäftigten etwaiger benannter Nachunternehmen der deutschen Sprache ausreichend mächtig sind und eine reibungslose Kommunikation zwischen ihnen und dem Auftraggeber auf Deutsch erfolgen kann
Abschnitt IV: Verfahren
Nur elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zur Vergabe können bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über das Vergabeportal gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
§160 Absatz 3 GWB (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weßling
Postleitzahl: 82234
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: WWW.DLR.de