1002 BKP-ENF – Bezirkskrankenhaus Parsberg – Ersatzneubau Forensik Gewerk: 6011-001 Außenanlagen 2 Haus 5
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.medbo.de
Abschnitt II: Gegenstand
1002 BKP-ENF – Bezirkskrankenhaus Parsberg – Ersatzneubau Forensik Gewerk: 6011-001 Außenanlagen 2 Haus 5
Gewerk: 6011-001 Außenanlagen 2 Haus 5
92331 Parsberg
Straßen-, Tief- und Landschaftsbauarbeiten
Oberbodenarbeiten 150 m³; Boden lösen und abfahren, 550 m³; Boden ein-bauen 250 m³; Ungebundene Tragschichten 360 m³; Schottertragschichten 150 m³; Asphaltbeläge ausbauen div.; Asphalttragdeckschicht ATDS 500 m²; Granit-3-Zeiler 90 m; Granit-2-Zeiler 20 m; Beton-Pflaster 260 m²; Betonplatten 40 m²; Betonbordsteine 110 m; Betonblockstufen 52 m; L-Steine/Winkelstützwand 12 Stck.;Entwässerungsleitungen DN/OD 110/160/200: 25 m/ 110m/ 85m; Baum-pflanzung 14 Stck.; Sträucher 120 Stck.; Rasenansaat 1100 m²
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=247222
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Abschnitt IV: Verfahren
Nur Befugte des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.staatsanzeiger-eservices.de/sol.html elektronisch einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist
ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]