Ausschreibung von Patientenmonitoring-Systemen nebst Serviceleistungen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-passau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Patientenmonitoring-Systemen nebst Serviceleistungen
Ziel des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe eines Vertrages über die Lieferung und Installation von Patientenmonitoring-Systemen nebst Serviceleistungen. Für die Qualität und die Sicherheit der Patientenbehandlung ist von entscheidender Bedeutung, dass eine durchgängige, zuverlässige und lückenlose Überwachung von der Anlieferung des Patienten an der zentralen Notaufnahme über den Schockraum bis zu den medizinischen IMC- und Intensivstationen gewährleistet ist. Aus diesem Grund beabsichtigt das Klinikum Passau die vorliegende Beschaffungsmaßnahme als Erweiterung anknüpfend an die in verschiedenen Funktionsbereichen bereits in Betrieb befindlichen Produkte der Firma Philips durchzuführen.
Innstraße 76
94032 Passau
Das Klinikum Passau ist ein Krankenhaus der Versorgungsstufe II und akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Regensburg. Es verfügt über 656 Akutbetten, wobei jährlich rund 32.000 Patienten stationär behandelt werden. Das Klinikum Passau beschäftigt ca. 1.700 Mitarbeiter und beherbergt auch eine Pflegeschule.
Nach den strategischen Vorgaben des Klinikums Passau ist Gesundheitsversorgung der Patienten kontinuierlich unter Nutzung der sich aus der Digitalisierung ergebenden Möglichkeiten zu verbessern. In diesem Zusammenhang ist es für die Qualität und die Sicherheit der Patientenbehandlung von entscheidender Bedeutung, dass eine durchgängige, zuverlässige und lückenlose Überwachung von der Anlieferung des Patienten an der zentralen Notaufnahme über den Schockraum bis zu den medizinischen IMC- und Intensivstationen gewährleistet ist. Das Klinikum Passau möchte dabei Sicherheitsrisiken, die durch einen Einsatz verschiedener Patientenmonitoring-Systeme und einem daraus resultierenden Mischbetrieb entstehen können.
Derzeit besteht die vorhandene Monitoring-Infrastruktur des Klinikums Passaus zum Großteil aus Patientenmonitoring-Systemen der Firma Philips, so dass eine Erweiterung des Bestands dieser Systeme seitens des Klinikums Passau beabsichtigt ist. Die erforderlichen medizinischen und fachlichen Gründe für diese Vorgehensweise sind unter Berücksichtigung der geltenden rechtlichen Bestimmungen im Rahmen der Vorbereitung der Beschaffungsmaßnahme dokumentiert worden.
Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen zählen u.a.:
(1) Host-Monitore,
(2) Transportmodule,
(3) Zentralen,
(4) Lizenzen für die Vernetzung von Zentralen einschließlich deren Installation,
(5) Lizenzen für Schnittstellen zu den zentralen Informationssystemen (KIS, PDMS) einschließlich deren Installation,
(6) Software-Upgrade von bestehenden Zentralen,
(7) Zubehör (Kabel, Halterungen usw.),
(8) Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der gelieferten Hard- und Softwarekomponenten sowie
(9) Serviceleistungen für die bereits vorhandenen sowie mit diesem Vergabeverfahren neu zu beschaffenden Soft- und Hardwarekomponenten.
Die Leistungen sind bei laufendem Betrieb des Klinikums Passau zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die über einen Zeitraum von 24 Monaten zu erbringenden Serviceleistungen durch einseitige, schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimal jeweils um weitere 12 Monate zu verlängern (Optionsrecht).
Der Auftraggeber behält sich vor, bestimmte Hard- und Softwarekomponenten sowie Schulungsleistungen erst nach einer gesonderten Anforderung durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer nach Maßgabe der leistungsspezifischen Festlegungen im EVB-IT Systemvertrag abzurufen (Optionsrecht).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem
Angebot einzureichen:
(1) Angabe von Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners nebst Kontaktdaten;
(2) Bietergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche unter Nennung der Mitglieder am Vergabeverfahren zu beteiligen. Mit dem Angebot muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden:
(a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
(b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
(c) in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
(d) in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(e) in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird. Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht
mit dem Angebot eingereicht, wird die Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Mehrfachbeteiligungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Mehrfachbeteiligungen stellen auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften dar;
(3) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123, 124 GWB vorliegen;
(4) Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt zudem, dass
(a) er die gewerbe- bzw. berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt;
(b) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat;
(c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentral- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung);
(d) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort); und
(e) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben;
(5) Einverständniserklärung zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten für das Vergabeverfahren.
(6) Falls sich der Bieter (bzw. die Bietergemeinschaft) für das Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Unterauftragnehmer) und Bestätigung, dass auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorgelegt werden, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung
wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung; sofern eine Berufung auf die Eignung des vorgesehenen Unternehmens beabsichtigt ist, sind die Verpflichtungserklärung sowie die Nachweise der Eignung unmittelbar mit dem Angebot einzureichen.
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen:
(1) Nachweis (Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung durch Versicherungsunternehmen) - nicht älter als 12 Monate - über eine gültige Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden von einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer. Die Mindestdeckungssummen je Schadensfall müssen jeweils EUR 2.500.000,00 für Personen- und Sachschäden bei einer 2-fachen Maximierung pro Versicherungsjahr betragen. Die Versicherung muss im Falle der Liquidation des Versicherungsnehmers eine Nachhaftungsfrist von mindestens fünf Jahren aufweisen (Mindestanforderungen)
(2) Erklärung zum Gesamtumsatz in EUR (netto), die in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2019). Der Bieter verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen oder Bilanzauszüge des Bieters für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen:
(1) Angabe von mindestens drei Referenzprojekten, die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung, also Art, Größe, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Anzugeben ist der Auftraggeber nebst Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Anschrift, Name, Telefon, Telefax und E-Mail), der Projektleiter beim Auftragnehmer (Name, Vorname), Kurzbeschreibung des Projekts. Die anzugebenden Referenzen müssen aktuell sein, d. h. die vergleichbaren Leistungen müssen im Zeitraum vom 1. Juni 2019 bis einschließlich 31. Mai 2022 oder aktueller erbracht worden sein (Mindestanforderung). Folgende Anforderungen müssen von der jeweiligen Referenz erfüllt werden (Mindestanforderungen):
(a) Lieferung und Installation von Patientenmonitoring-Systemen für Krankenhausträ-ger mit mindestens 200 Betten;
(b) Projektvolumen von mindestens EUR 750.000,00 (netto)
(2) Angaben zum vorgesehenen (stellvertretenden) Projektleiter mit Angabe der einschlägigen Berufserfahrung in Jahren
(3) Erklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen und gegebenenfalls Vorlage einer Erklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens, mit der der Unterauftragnehmer versichert, dass im Falle der Beauftragung die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Auftragsdurchführung vorhanden sind (Verpflichtungserklärung).
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft verpflichtet sich für den Fall der Zuschlagserteilung zur Einhaltung der (gesetzlichen) Bestimmungen und dabei insbesondere diejenigen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter dem benannten Direktlink der eVergabeplattform abgerufen werden und sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt und vollständig direkt auf der eVergabeplattform verfügbar. Eine Beteiligung am Vergabeverfahren ist ausschließlich mittels der vom Auftraggeber vorgegebenen Vergabeunterlagen nebst den dazugehörigen Anlagen möglich. Mit dem Angebot sind sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise einzureichen. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bieter nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bieter angefordert werden. Reicht der Bieter die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben. Das Angebot muss alle geforderten Unterlagen und Nachweise enthalten und ist gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB in Textform elektronisch zu übermitteln. Das heißt, die verbindlichen Erklärungen im Angebot müssen dabei durch Unterschrift, Nachbildung der Unterschrift (Faksimile), eingescannte Unterschrift oder Nennung des Namens des Erklärenden ersichtlich sein. Angebote, die den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt. Eine Übermittlung des Angebots per Post/Boten, Telefax oder E-Mail ist ausgeschlossen. Für den Fall einer Teilnahme am Vergabeverfahren als Bietergemeinschaft muss jedes einzelne Mitglied das Formular mit den Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung (Teil B der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen ausfüllen und gemäß den vorgenannten Vorgaben auf der angegebenen eVergabeplattform zusammen mit den Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung der anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft in Textform gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB einreichen, wobei auf die vorstehenden Ausführungen zur Einreichung des Angebots verwiesen wird. Weitere Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, dort in den Teil A („Allgemeine Verfahrensbedingungen“) sowie Teil B („Anagaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung“).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/