Objektplanungsleistungen für die Generalsanierung des Hertzhaimer-Gymnasiums Trostberg Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-HGT-1-OBJPL
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen für die Generalsanierung des Hertzhaimer-Gymnasiums Trostberg
Das Hertzhaimer-Gymnasium Trostberg (Stefan-Günthner-Weg 6 in 83308 Trostberg) besteht aus dem Altbau, welcher aus dem Jahre 1969 stammt und zwei Erweiterungsbauten aus den Jahren 1994 und 1998 (Jahrzahlen der Baugenehmigungen). Im Anschluss zum Gymnasium befindet sich eine Turnhalle, welche über einen überdachten Durchgang zu erreichen ist. Die Generalsanierung betrifft in der Hauptsache den Altbau, den 1994er Erweiterungsbau und die Turnhalle. Die Sanierung soll das Gebäude in Hinblick auf die energieeffiziente Bewirtschaftung und zeitgemäße Schulnutzung auf den aktuellen Standard bringen. Das Sanierungskonzept ist Teil der Machbarkeitsstudie (Vergabeunterlage D - D.1.). In den Vergabeunterlagen D - D.2.-D.4. finden sich Grundrisse und Übersichten zur Illustration des Vorhabens.
Weitere Ausführungen unter Punkt II.2.4
Trostberg
Es sind folgende Hinweise zu beachten:
1. Dach und Dachstuhl Das Oberlicht über den Bereich Altbau (A1)/Erweiterung (E1) wurden 2020 bereits erneuert. Das restliche Dach ist in gutem Zustand, die Dämmung der obersten Geschossdecken ebenfalls.
2.Grundsubstanz des Gebäudes / Tragwerk Die Tragkonstruktion ist weitestgehend in gutem Zustand, Eingriffe in das Tragwerk sind nur minimal notwendig.
3.Heizung Die bestehende Fernwärme wird weiter benutzt und muss nicht saniert werden, in den
Sanierungsbereichen werden die Leitungen und die Heizkörper erneuert.
4.Thema Brandschutz Im Rahmen der Sanierung der Brandabschlüsse sowie Fluchtwege im Jahre 2008
wurden die im Nachweis vorbeugender Brandschutz aufgezeigten Umbauten durchgeführt. Größere weiteren Umbauten sind nicht erforderlich.
5. Begründung für Notwendigkeit einer Lüftungsanlage Auf Grund der energetischen Sanierung der
Gebäudehülle ist eine kontrollierte Raumlüftung anzustreben. Im Rahmen der Entwurfsplanung muss
jedoch noch die möglich technische Umsetzung sowie die Art der Belüftung (zentral oder dezentral) auf Wirtschaftlichkeit und Kosten- Nutzeneffekt geprüft werden.
6. Notwendigkeit und Beschreibung der Vollverdunkelung Eine Vollverdunkelung ist nur in den Fachräumen
angedacht. Restliche Klassenzimmer sind mittels Sonnenschutz und Vorhänge geplant.
7. Ist nach der Sanierung eine Barrierefreiheit gegeben? Das Hertzhaimer-Gymnasium ist im jetzigen Zustand bereits barrierefrei, bei der Sanierung werden weitere Optimierungen diesbezüglich geprüft und umgesetzt.
Leistungen der Objektplanung (Gebäude und Innenräume) gem. § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9.
Der zukünftige Auftragnehmer ist auch für die Innenausstattung (KG 600) verantwortlich.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß beigefügtem
Architektenvertrag (Vergabeunterlage C). Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsstufen - ganz oder teilweise - zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
I. stufenweise Beauftragung;
II. Besondere und zusätzliche Leistungen (optional) nach Architektenvertrag (Vergabeunterlage C).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Basisinformationen zum Bieter/Bietergemeinschaft (soweit zutreffend) (Formblatt B.2.);
B) Handelsregisterauszug oder - soweit Unternehmen / Unternehmer zur Eintragung im Handelsregister nicht verpflichtet ist - Auskunft bzw. Auszug aus dem Berufsregister (soweit einschlägig gem. landesrechtlichen
Vorschriften bei Unternehmen aus anderen EU- bzw. EWR-Mitgliedstaaten oder sonstigen Drittstaaten) oder Nachweis einer anderen eintragungspflichtigen Mitgliedschaft, nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Vorlage (Formblatt B.3.);
C) Eigenerkl. des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendeges.,§98c des Aufenhaltsges.,§ 19 des Mindestlohnges. und § 21 des SchwarzArbG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und die Anforderungen nach § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsges. und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzges. erfüllt werden;bzw. Eigenerkl. für ausländische Bieter, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendeges., § 98c des Aufenthaltsges., § 19 des Mindestlohnges. und § 21 des SchwarzArbG vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die nach den Rechtsvorschriften desjeweiligen Landes mit § 7 Abs. 1 Allg. Gleichbehandlungsges. und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzges. vergleichbar sind (Formblatt B.4.).
D)Eigenerkl. (soweit erforderlich) der Biet.gem.mitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Biet.gem. vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.5.).Bei Bietergem. sind die gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3 und III.2.1 geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
E)Im Fall einer Eignungsl. (soweit zutreffend): Eigenerkl. zur Eignungsl., einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsl. (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragn. oder sonstigen Dritten) hat der Biet. eine verbindliche Verpflichtungserkl. des jeweiligen Untern.s vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) (Formblatt B.6.). Jedes Untern., dessen Kapazitäten der Biet. für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Erkl., dass die in §§ 123, 124 GWB bzw, die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendeges., § 98c desAufenthaltsges., § 19 des Mindestlohnges. und § 21 des SchwarzArbG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und die Anforderungen nach § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsges. und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzges. erfüllt werden; für ausländische Untern.: Eigenerkl., dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendeges., § 98c des Aufenthaltsges., § 19 des Mindestlohnges. und § 21 des SchwarzArbG vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 7 Abs. 1 Allg. Gleichbehandlungsges. und § 3 Abs. Entgelttransparenzges. vergleichbar sind. (Formblatt B.4.);
weiter unter Punkt VI.3
G) Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. 5,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie von 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Formblatt B.8.).
Ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Angebotsunterlagen beiliegen.
H) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B.9.).
I) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters mit vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten
3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B.10.). Vergleichbare Dienstleistungen sind
Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte.
J) Fachliche Qualifikation des Bieters: Liste der wesentlichen in den letzten 8 Jahren (seit 2014) erbrachten Objektplanungsleistungen unter Angabe von Auftragsgegenstand, Leistungszeit, Leistungsumfang, Projektvolumen sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers i.S.d. Vergaberechts (eine Bescheinigung des Auftraggebers über erbrachte Leistungen ist hier nicht erforderlich). Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Formblatt B.11.).
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatländern die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderung als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/26/EG der Kommission gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllt (Formblatt B.12.).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
weiter von Punkt III.1.1
b) Nachweis der Eignung des Untern.s, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsl. (Verw. des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen.
Hinweis: Erfüllt ein Untern. diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der AG vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Untern. ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Untern.s im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der AG eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Untern.s entsprechend dem Umfang der Eignungsl. verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
F) Eigenerklärung Russlandbezug (Formblatt B.7.).
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A) Die interessierten Unternehmen erhalten auf Wunsch die Gelegenheit, den Ausführungsort nach
Anmeldung bis zum 06.07.2022 zu besichtigen. Die Anmeldung/Terminvereinbarung hat per E-Mail an die [gelöscht] zu erfolgen.
B) Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Angebotsunterlagen liegt beim Bieter. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebote sind zwingend über die Funktion des Vergabeportals www.vergabe.bayern.de zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80543
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]