Vergabe von Wäschereileistungen für die Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 000057-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90419
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Wäschereileistungen für die Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH
Abholung, sachgemäße Aufbereitung, Reinigung, Desinfektion, Fertigstellung und Rücklieferung der Wäschearten, im Lohn- und Mietwäscheverfahren
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Tochtergesellschaft Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH, beabsichtigten innerhalb der Vertragslaufzeit nach Maßgabe des Leistungsverzeichnisses die Wäschebelieferung zu vergeben. Es wird ein erfahrenerer Lieferant gesucht, welcher die Leistungen durchgängig, mit der erforderlichen hygienischen Sorgfalt und der im Klinikum gewünschten hohen Qualität wirtschaftlich erbringen kann. Die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung mit hygienisch einwandfreier Wäsche an 365 Tagen im Jahr ist für das Klinikum dabei von wesentlicher Bedeutung.
Der Lieferant ist für die Leistungserbringung verantwortlich und sichert im Havariefall eine Ersatzvornahme der Belieferung selbst ab. Leistungsinhalt ist die die Abholung, sachgemäße Aufbereitung, Reinigung, Desinfektion, Fertigstellung und Rücklieferung der nachfolgend erläuterten Wäschearten, überwiegend im Mietwäscheverfahren gemäß Leistungsverzeichnis. Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Werkvertrages mit einem erfahrenen Lieferanten zur Lieferung und fristgerechten Bereitstellung von hygienisch einwandfreier Wäsche die den hohen Qualitätsansprüchen der Krankenhäuser in Lauf a.d. Pegnitz und Altdorf bei Nürnberg entsprechen.
Der Vertrag kann optional zweimal um 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB.
Eigenerklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit.
Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig).
Eigenerklärung Bezug Russland.
Schutzerklärung Scientology.
Eigenerklärung zum Masernschutz.
Eigenerklärung zur gesetzliche Immunitätsnachweispflicht gegen Covid-19 (§ 20a IfSG).
Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.
Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz für den spezifischen Bereich des hier zu vergebenden Auftrages, in den letzten 3 Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV
Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs .4 Nr. 2 VgV, die bei einem einzigen Versicherungsunternehmen besteht: mit mindesten 5,0 Mio. EUR Deckungssumme je Versicherungsfall für Personenschäden sowie mind. 3,0 Mio. EUR Deckungssumme je Versicherungsfall für Sach- und Vermögensschäden. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann. Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Bieter/der Bietergemeinschaft dessen/deren Angebot den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine entsprechende Bescheinigung von dessen/deren Versicherungsträger bei dem Bieter/der Bietergemeinschaft anzufordern.
Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen: Gefordert werden Referenzen zu mindestens drei in Art und Umfang vergleichbare Dienstleistungen für Wäscheversorgungen von Kliniken und Krankenhäusern oder vergleichbare Einrichtungen aus dem Gesundheitswesen. Die einzelnen Referenzprojekte sind so zu beschreiben, dass die Art und der Umfang der erbrachten Leistung deutlich werden. Ebenso ist darzustellen, der Auftragswert der referenzierten Leistungen in Euro und wann die Leistung erbracht wurde (Beginn-Datum und Datum Vertragsende). Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert nur Referenzen, dessen Vertragsende nicht mehr als drei Jahre zurückliegen. Ferner muss aus der Eigenerklärung hervorgehen, dass es zu keiner erheblichen oder fortlaufend mangelhaften Leistungserfüllung gekommen ist. Insbesondere muss bestätigt werden, dass das Vertragsverhältnis nicht vorzeitig beendet wurde, kein Schadensersatz geltend gemacht wurde und/oder keine vergleichbaren Rechtsfolgen eingetreten sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.