Klavierstimmungen im Proben- & Vorstellungsbetrieb Referenznummer der Bekanntmachung: KVS202205
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.staatsoper.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klavierstimmungen im Proben- & Vorstellungsbetrieb
Stimmung aller Klaviere, Flügel und Hammerinstrumente der Bayerischen Staatsoper die im Proben- & Vorstellungsbetrieb genutzt werden
LOS 1 Hausinstrumente Proben-,Vorstellungsbetrieb
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
o Stimmung, Intonierung und Regulierung der hauseigenen Tasteninstrumente (Flügel, Klavier, Celesta) in allen Proberäumen der Bayerischen Staatsoper
o Stimmung, Intonierung und Regulierung des Grabenflügels für alle Proben und Vorstellungen (z.T zusätzlich in den Vorstellungspausen)
o Kleinere Reparaturen im Rahmen der Stimmung/Intonierung (vgl. Nr. 1 Leistungsumfang)
o Umfang: ca. 75 Stimmungen im Monat
maximal zwei Verlängerungen um je ein Jahr
Los 2 – Spezialinstrumente & Säle Nationalthe
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
o Stimmung, Intonierung und Regulierung der hauseigenen Sonderinstrumente (Cembalo, Hammerklavier, Celesta, Glockenspiel) zu allen Proben und Vorstellungen
o Stimmung, Intonierung und Regulierung der hauseigenen Tasteninstrumente (Flügel, Klavier, Celesta) in den Sälen der Bayerischen Staatsoper (Rennert Saal, Wernicke Saal, Chorsäle, Bruno-Walter Saal, Große Probebühne)
o Klimaüberwachung in den Probensälen (vormonierte Messgeräte an Instrumenten)
o Umfang: ca. 45 Stimmungen im Monat
Option: zweimal um jeweils ein Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.