RV Wäschereidienstleistungen für Kliniken DRV BYS Referenznummer der Bekanntmachung: L_D-2022-0033

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drv-bayernsued.de
Adresse des Beschafferprofils: www.test-beschafferprofil-url.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18098060daa-5b3937014e752f23
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

RV Wäschereidienstleistungen für Kliniken DRV BYS

Referenznummer der Bekanntmachung: L_D-2022-0033
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

RV Wäschereidienstleistungen für Kliniken DRV Bayern Süd

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 6
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

REHA-Fachzentrum Bad Füssing -Passau - hier Bad Füssing

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

REHA-Fachzentrum Bad Füssing - Passau; hier Bad Füssing, Waldstraße 12, 94072 Bad Füssing

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Wäschereidienstleistungen für die Klinik Rehafachzentrum Bad Füssing-Passau (in Bad Füssing). Der Leistungsumfang umfasst ca. 55.275 kg Flach- und Froteewäsche, ca. 1.000 kg Businesskleidung, ca. 20.000 kg Berufswäsche sowie Patchen der Wäsche (ca. 2.500 Stück) und das Waschen von Schmutzfangmatten (ca. 6 Stück) pro Jahr.

Der Auftrag wird gemäß § 118 GWB Werkstätten für Menschen mit Behinderung vorbehalten.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach dieser Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen fachgerecht und hygienisch einwandfrei auszuführen und dabei alle geforderten (gesetzlichen) Bestimmungen einzuhalten.

Die konkreten Anforderungen sind im Leistungsverzeichnis aufgeführt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag maximal 3x um jeweils 1 Jahr zu verlängern. Die Verlängerung tritt automatisch in Kraft, sofern der Auftraggeber der Verlängerung nicht bis zum 31.10. des Kalenderjahres widerspricht. Wird den Verlängerungen durch den Auftraggeber nicht widersprochen, so endet der Vertrag jedoch spätestens zum 31.12.2026, ohne dass er einer zusätzlichen Kündigung bedarf.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

REHA-Fachzentrum Bad Füssing -Passau - hier Passau

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

REHA-Fachzentrum Bad Füssing - Passau; hier Passau, Kohlbruck 5, 94036 Passau

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Wäschereidienstleistungen für die Klinik Rehafachzentrum Bad Füssing-Passau (in Passau-Kohlbruck).

Der Leistungsumfang umfasst ca. 35.145 kg Flach- und Froteewäsche, ca. 500 kg Businesskleidung, ca. 8.000 kg Berufswäsche sowie Patchen der Wäsche (ca. 1.200 Stück) und das Waschen von Schmutzfangmatten (ca. 9 Stück) pro Jahr.

Der Auftrag wird gemäß § 118 GWB Werkstätten für Menschen mit Behinderung vorbehalten.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach dieser Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen fachgerecht und hygienisch einwandfrei auszuführen und dabei alle geforderten (gesetzlichen) Bestimmungen einzuhalten.

Die konkreten Anforderungen sind im Leistungsverzeichnis aufgeführt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag maximal 3x um jeweils 1 Jahr zu verlängern. Die Verlängerung tritt automatisch in Kraft, sofern der Auftraggeber der Verlängerung nicht bis zum 31.10. des Kalenderjahres widerspricht. Wird den Verlängerungen durch den Auftraggeber nicht widersprochen, so endet der Vertrag jedoch spätestens zum 31.12.2026, ohne dass er einer zusätzlichen Kündigung bedarf.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fachklinik Gaißach

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE216 Bad Tölz-Wolfratshausen
Hauptort der Ausführung:

Fachklinik Gaißach, Dorf 1, 83674 Gaißach

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Wäschereidienstleistungen für die Fachklinik Gaißach. Der Leistungsumfang umfasst ca. 49.000 kg Flachwäsche, Decken und Kissen (jeweils ca. 4.850 Stück), Berufswäsche (ca. 5.340 Stück) und das Waschen von Schmutzfangmatten (ca. 4.932 Stück) für zwei Jahre.

Der Auftrag wird gemäß § 118 GWB Werkstätten für Menschen mit Behinderung vorbehalten.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach dieser Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen fachgerecht und hygienisch einwandfrei auszuführen und dabei alle geforderten (gesetzlichen) Bestimmungen einzuhalten.

Die konkreten Anforderungen sind im Leistungsverzeichnis aufgeführt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag maximal 2 x um jeweils 1 Jahr zu verlängern. Die Verlängerung tritt automatisch in Kraft, sofern der Auftraggeber der Verlängerung nicht bis zum 31.10. des Kalenderjahres widerspricht. Wird den Verlängerungen durch den Auftraggeber nicht widersprochen, so endet der Vertrag jedoch spätestens zum 31.12.2026, ohne dass er einer zusätzlichen Kündigung bedarf.

Vor dem Ende der Vertragslaufzeit abgerufene Leistungen sind auch über das Vertragsende hinaus zu den Bedingungen des Vertrages zu erfüllen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Orthopädische Klinik Tegernsee

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21F Miesbach
Hauptort der Ausführung:

Orthopädische Klinik Tegernsee, Seestraße 80, 83684 Tegernsee

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Wäschereidienstleistungen für die Orthopädische Klinik Tegernsee. Der Leistungsumfang umfasst ca. 18.750 kg Bettwäsche, ca. 12.400 kg Froteewäsche, Kissen und Decken (ca. 50 Stück), Berufswäsche (ca. 10.440 Stück) sowie Patchen der Wäsche (ca. 500 Stück) und das Waschen von Schmutzfangmatten (ca. 85 Stück) pro Jahr.

Der Auftrag wird gemäß § 118 GWB Werkstätten für Menschen mit Behinderung vorbehalten.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach dieser Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen fachgerecht und hygienisch einwandfrei auszuführen und dabei alle geforderten (gesetzlichen) Bestimmungen einzuhalten.

Die konkreten Anforderungen sind im Leistungsverzeichnis aufgeführt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag maximal 3x um jeweils 1 Jahr zu verlängern. Die Verlängerung tritt automatisch in Kraft, sofern der Auftraggeber der Verlängerung nicht bis zum 31.10. des Kalenderjahres widerspricht. Wird den Verlängerungen durch den Auftraggeber nicht widersprochen, so endet der Vertrag jedoch spätestens zum 31.12.2026, ohne dass er einer zusätzlichen Kündigung bedarf.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Klinik Bad Reichenhall

Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Hauptort der Ausführung:

Klinik Bad Reichenhall, Salzburger Straße 8-11, 83435 Bad Reichenhall

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Wäschereidienstleistungen für die Klinik Bad Reichenhall. Der Leistungsumfang umfasst ca. 41.800 kg Flach- und Froteewäsche, Kleidungsstücke (15.550 Stück), Kissen und Decken (ca. 3.975 Stück) pro Jahr.

Der Auftrag wird gemäß § 118 GWB Werkstätten für Menschen mit Behinderung vorbehalten.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach dieser Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen fachgerecht und hygienisch einwandfrei auszuführen und dabei alle geforderten (gesetzlichen) Bestimmungen einzuhalten.

Die konkreten Anforderungen sind im Leistungsverzeichnis aufgeführt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag maximal 3x um jeweils 1 Jahr zu verlängern. Die Verlängerung tritt automatisch in Kraft, sofern der Auftraggeber der Verlängerung nicht bis zum 31.10. des Kalenderjahres widerspricht. Wird den Verlängerungen durch den Auftraggeber nicht widersprochen, so endet der Vertrag jedoch spätestens zum 31.12.2026, ohne dass er einer zusätzlichen Kündigung bedarf.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Klinik Donaustauf (Akutkrankenhaus)

Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

Klinik Donaustauf (Akutkrankenhaus), Ludwigstraße 68, 93093 Donaustauf

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Wäschereidienstleistungen für die Klinik Donaustauf (Akutkrankenhaus). Der Leistungsumfang umfasst ca. 52.800 kg schrankfertige Wäsche, ca. 15.600 kg Berufswäsche sowie 15.600 kg Wischmops/Microfasertücher pro Jahr.

Der Auftrag wird gemäß § 118 GWB Werkstätten für Menschen mit Behinderung vorbehalten.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach dieser Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen fachgerecht und hygienisch einwandfrei auszuführen und dabei alle geforderten (gesetzlichen) Bestimmungen einzuhalten.

Die konkreten Anforderungen sind im Leistungsverzeichnis aufgeführt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag maximal 3x um jeweils 1 Jahr zu verlängern. Die Verlängerung tritt automatisch in Kraft, sofern der Auftraggeber der Verlängerung nicht bis zum 31.10. des Kalenderjahres widerspricht. Wird den Verlängerungen durch den Auftraggeber nicht widersprochen, so endet der Vertrag jedoch spätestens zum 31.12.2026, ohne dass er einer zusätzlichen Kündigung bedarf.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.

Die Eignung der Bewerber oder Bieter wird anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Eignungskriterien und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des GWB geprüft.

Bewerber oder Bieter belegen ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen grundsätzlich durch die Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärungen sowie der nachfolgend genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise):

Bewerber oder Bieter haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, mit folgenden Angaben vorzulegen:

- Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.

Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen:

- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Bewerber oder Bieter bestätigen mit der Abgabe der geforderten Eigenerklärungen, dass sie die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegen werden und nehmen zur Kenntnis, dass das Angebot oder der Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die Eignung der Bewerber oder Bieter wird anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Eignungskriterien und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des GWB geprüft.

Bewerber oder Bieter belegen ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen grundsätzlich durch die Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärungen sowie der nachfolgend genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise):

Bewerber oder Bieter haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot

die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung EU", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, mit folgenden Angaben vorzulegen:

- Gesamtumsatz (gemäß Jahresabschluss) des Unternehmens in den letzten drei

abgeschlossenen Geschäftsjahren.

-mindestens 2 Referenzen über durch den Bieter in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachte vergleichbare Leistungen.

- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliche geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde

- Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.

- Erklärung, dass keine wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen

Unternehmen getroffen wurden,

- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, aufgrund derer das Unternehmen nach § 123 GWB zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss.

- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie

Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie

der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen.

- Erklärung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen.

- Angabe, dass sich das Unternehmen bei Berufsgenossenschaft angemeldet hat

Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Bewerber oder Bieter bestätigen mit der Abgabe der geforderten Eigenerklärungen, dass sie die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegen werden und nehmen zur Kenntnis, dass das Angebot oder der Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die Eignung der Bewerber oder Bieter wird anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Eignungskriterien und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des GWB geprüft.

Bewerber oder Bieter belegen ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen grundsätzlich durch die Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärungen sowie der nachfolgend genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise):

Bewerber oder Bieter haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot

die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, mit folgenden Angaben vorzulegen:

- Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (sofern zutreffend).

- Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (sofern zutreffend).

- Hygienezeugnis nach RAL-GZ 992/1

- Hygienezeugnis nach RAL-GZ 992/2

- Hygienezeugnis nach RAL-GZ 992/3

- Qualitätszertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig bzw. Vorlage einer

Eigenerklärung dass Maßnahmen zur Sicherstellung eines einheitlichen

Qualitätsstandards eingehalten werden.

- Nachweis über bestehenden Hygienemangementsysteme (z. B. DIN EN 14065, HACCP oder gleichwertig)

- Bescheinigung über das Ergebnis der letzten jährlichen Hygienekontrolle

- Registriertes Desinfektionszeugnis oder Desinfektor mit regelmäßigem

Schulungsnachweis (alle drei spätestens vier Jahre muss eine Fortbildung an einer

staatlich anerkannten Ausbildungsstätte durchgeführt werden).

- Nachweis als Wäschereimeister oder Textilreinigungsmeister

- Nachweis Hygienebeauftragter

- Streikfreistellungbescheinigung oder gleichwertig z. B. Ersatzzertifikat vom Betriebsrat

- Ausfallbescheinigung mind. eines Betriebs, um die Versorgungssicherheit für Kranken-häuser zu gewährleisten. Der/die Betrieb/e hat/haben Hygienezeugnisse und Gütezei-chen ebenfalls vorzulegen.

Bewerber oder Bieter bestätigen mit der Abgabe der geforderten Eigenerklärungen, dass sie die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegen werden und nehmen zur Kenntnis, dass das Angebot oder der Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.

III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Begründung entfällt, da die Laufzeit der Rahmenvereinbarung nur maximal 4 Jahre beträgt und somit die 4 Jahre nach VgV nicht übersteigt.

IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/07/2022
Ortszeit: 10:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/07/2022
Ortszeit: 10:30
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den/die Bieter, auf dessen angebotene(s) Los(e) der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/06/2022

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Bad Griesbach im Rottal
Bad Grönenbach
Bad Heilbrunn
Bad Hindelang
Bad Kissingen
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Bad Königshofen im Grabfeld
Bad Kötzting
Bad Neustadt an der Saale
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Bärnau
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Bodenkirchen
Bodenmais
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