Pflege und Weiterentwicklung der Individualsoftware DMS-Cache Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000284
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE234 Amberg-Sulzbach
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/nuernberg/info_service_1.php
Abschnitt II: Gegenstand
Pflege und Weiterentwicklung der Individualsoftware DMS-Cache
Gegenstand der Vergabe ist die Pflege und Weiterentwicklung einer Individualsoftware zur Unterstützung der Anzeige von Dokumenten der elektronischen Akte in der bayerischen Justiz. Die Software stellt im Hintergrund Funktionalitäten zur sicheren Übertragung und zur Zwischenspeicherung zur Verfügung.
Gegenstand des Vertrags ist die Pflege und Weiterentwicklung der Individualsoftware DMS-Cache zur Unterstützung der Anzeige von Dokumenten der elektronischen Akte in der bayerischen Justiz. Die Software stellt im Hintergrund Funktionalitäten zur performanten und sicheren Übertragung und zur Zwischenspeicherung zur Verfügung.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren. Der Auftraggeber hat zudem das Recht die Laufzeit optional zweimal um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Vertragshöchstlaufzeit beträgt demnach sechs Jahre.
Im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs werden bis zu vier als geeignet festgestellte Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollten im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs mehr als vier geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden die Bewerber mit der höchsten Punktzahl bei den B-Kriterien (siehe Eignungskriterien) ausgewählt. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Bewertungspunkten gebildet.
Besteht zwischen mehreren geeigneten Bewerbern Punktegleichstand, gelten folgende Regelungen, die nacheinander angewendet werden, bis die ersten vier Platzierungen eindeutig bestimmbar sind:
i. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium [K4.6]
die höhere Punktzahl erreicht hat.
ii. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium [K4.5]
die höhere Punktzahl erreicht hat.
iii. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium [K4.7]
die höhere Punktzahl erreicht hat.
iv. Es entscheidet das Los.
Vor Ablauf der Grundvertragslaufzeit kann der Auftraggeber als Option den Vertrag zweimalig jeweils um ein Jahr verlängern.
Als Obergrenze für Weiterentwicklungsleistungen werden maximal 600 Personentage abgerufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Kriterien sind zu beantworten; Formulare müssen unverändert verwendet werden.
- Kriterien mit [A] müssen erfüllt / beantwortet werden,
- Kriterien mit [B] sind zu beantworten und werden einer Bewertung unterzogen,
- Kriterien mit [I] dienen zur Information und werden nicht bewertet; sie sind zwecks Vollständigkeit aber zu beantworten.
1. statistische Angaben
K1.1: Bitte beachten Sie zu den folgenden Positionen das Formular "Informationen zu statistischen Angaben".
K1.2: [I] Erfüllt Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)?
K1.3: [I] Bitte geben Sie hier den NUTS-Code an, der dem Sitz Ihres Unternehmens entspricht.
2. Eigenerklärungen:
K2.1: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
- Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
- Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
- Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden und es wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt.
- Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
- Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
- Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
- Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AentG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
K2.2: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
Der Angebotsersteller, bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften deren bevollmächtigter Vertreter erklärt Folgendes:
1. Der/die Bewerber/Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %,
c. durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
K2.3: [I] Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
3. Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
3.1: [I] Ein Eintrag zu den folgenden Punkten erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den Bieter zulässig.
4. Projektbezogene Eignungskriterien:
4.1 [A] Der Umsatz aus Projekten oder Aufträgen in den Bereichen Pflege und Weiterentwicklung einer Individualsoftware bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist beträgt in Summe mindestens 3 Mio. Euro. (Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen.)
4.2 [I] Erklärung zum jährlichen Umsatz aus Projekten oder Aufträgen in den Bereichen Pflege und Weiterentwicklung einer Individualsoftware bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
4.3 [I] Erklärung zum jährlichen Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
4.4 [A] Der Bewerber verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers entsprechende Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist einzureichen.
K2.1: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
- Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
- Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
- Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden und es wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt.
- Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
- Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
- Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
- Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AentG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
K2.2: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
Der Angebotsersteller, bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften deren bevollmächtigter Vertreter erklärt Folgendes:
1. Der/die Bewerber/Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %,
c. durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
4.1 [A] Der Umsatz aus Projekten oder Aufträgen in den Bereichen Pflege und Weiterentwicklung einer Individualsoftware bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist beträgt in Summe mindestens 3 Mio. Euro. (Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen.)
4.4 [A] Der Bewerber verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers entsprechende Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist einzureichen.
4.5 [B] 400 Punkte | Beschreiben Sie in welchem Umfang Ihr Unternehmen Erfahrung im Einsatz folgender Technologien und Umgebungen gesammelt hat:
• Betriebs- und Serversysteme,
• Virtualisierung von Betriebssystemen im Serverumfeld,
• Schnittstelle CMIS
• Einsatz der Software Alfresco Enterprise,
• Programmierung in Java.
Beziehen Sie sich bei allen Ihren Angaben konkret auf Produkte von Anbietern mit Angabe des Produktnamens und der Version. Gefordert ist eine konkrete und nachvollziehbare Kurzdarstellung der gelösten Aufgaben unter Einbeziehung der genannten Technologien.
4.6 [B] 450 Punkte | Vorlage von maximal drei vergleichbaren Projektreferenzen, bei denen im Rahmen eines Softwarepflege- und Entwicklungsprojektes folgende Anforderungen berücksichtigt wurden:
a) Sicherheit
b) JAVA-Entwicklung im Bereich Client-Server-Technologie
c) Expertenwissen bzgl. der Schnittstelle CMIS
d) Expertenwissen hinsichtlich Serverbetriebssystem ab Windows Server 2019
e) automatisiertes Testen
Erwartet werden aktuelle Projektreferenzen (Projektende nicht vor 2020), die eine mindestens zweijährige Vertragslaufzeit und ein möglichst vergleichbares Mengengerüst sowie einen mit den Anforderungen der ausschreibenden Stelle vergleichbaren Grad der Integration (z.B. Schnittstellen zu anderen Fachanwendungen, Standard-Office-Produkte) aufweisen. Benützen Sie hierfür das Formblatt "Vorlage Referenzprojekte.docx".
4.7 [B] 150 Punkte | Beschreiben Sie ein Referenzprojekt aus den letzten 4 Jahren, in dem Ihr Unternehmen die Pflege und Weiterentwicklung einer Individualsoftware von einem vorherigen (anderen) Dienstleister übernommen hat (Transition). Gehen Sie dabei insbesondere auf folgende Aspekte ein:
- Planung, Durchführung
- Komplexität der Individualsoftware (Lines of Code, Schnittstellen, sonstige Zusammenarbeit mit Umsystemen o.ä.)
- Kam der Auftraggeber aus der öffentlichen Verwaltung?
4.8 [A] Der Bewerber bestätigt, dass durchschnittlich mindestens 5 fest angestellte Mitarbeiter in den vergangenen drei Kalenderjahren (2019, 2020 und 2021) im Bereich der Pflege von Individualsoftware tätig gewesen waren. (Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt die vorstehend geforderte Anzahl an Mitarbeiter erreichen.)
4.9 [I] Erklärung zur Anzahl an fest angestellten Mitarbeitern, die in den vergangenen drei Kalenderjahren (2019, 2020 und 2021) im Bereich der Pflege von Individualsoftware tätig waren.
4.10 [I] Beschreiben Sie, nach welchen Methoden in Ihrem Unternehmen bei Pflege- und Weiterentwicklungsleistungen von Individualsoftware vorgegangen wird?
4.8 [A] Der Bewerber bestätigt, dass durchschnittlich mindestens 5 fest angestellte Mitarbeiter in den vergangenen drei Kalenderjahren (2019, 2020 und 2021) im Bereich der Pflege von Individualsoftware tätig gewesen waren. (Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt die vorstehend geforderte Anzahl an Mitarbeiter erreichen.)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Regellaufzeit des Rahmenvertrags entspricht der Vorgabe in § 21 Abs. 6 VgV. Darüber hinaus hat sich der Auftraggeber für die Einführung von Verlängerungsoptionen entschieden, um den besonderen Anforderungen des Auftrags gerecht zu werden. Für den Auftrag sind Einheitlichkeit und Stringenz für die Leistungserbringung essenziell. Der Austausch in Schlüsselpositionen arbeitender externer Mitarbeiter im letzten Drittel des Programmverlaufs würde zu nicht unerheblichen Verzögerungen und nicht kompensierbaren Wissensverlusten führen. Da ein solcher Auftragnehmerwechsel letztlich nicht beherrschbar wäre, muss der Auftraggeber die Möglichkeit haben, den Dienstleister ggf. länger als 4 Jahre einzusetzen. Der Auftraggeber hat daher vor dem Hintergrund der Regelfrist von 4 Jahren eine Höchstlaufzeit von 6 Jahren festlegt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen:
- der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
- Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.