Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen für den Betrieb, den Support, zur Beratung, Weiterentwicklung und Hosting der Website des Bundesfinanzhofs Referenznummer der Bekanntmachung: I-IT2015/8-19/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81675
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesfinanzhof.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen für den Betrieb, den Support, zur Beratung, Weiterentwicklung und Hosting der Website des Bundesfinanzhofs
Seit Dezember 2000 ist der BFH mit einer eigenen Website unter dem Domainnamen www.bundesfinanzhof.de im Internet vertreten. Anfang Juni 2020 erfolgte der letzte Relaunch in neuem Corporate Design. Gegenwärtige Seitenstruktur, Menüaufbau, grafische Gestaltung, Maßnahmen zur Steigerung der Barrierefreiheit, eine englischsprachige Version der Website und das responsive Design gehen auf diesen Relaunch zurück. Die Website des Bundesfinanzhofs wird extern gehostet und durch einen externen Dienstleister weiterentwickelt. Es ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV über Dienstleistungen zum Betrieb, dem Support, der Beratung, der Weiterentwicklung und dem Hosting der Website www.bundesfinanzhof.de geplant.
Bundesfinanzhof
siehe Nr. II.1.4
VErlängerungsoption um ein weiteres Jahr
1) während der Vertragslaufzeit sind gem. Leistungsbeschreibung drei Bedarfspositionen zur Weiterentwicklung der Website geplant, die optional beauftragt werden können; diese haben einen geschätzten Umfang von jeweils 20 Personentagen;
2) während der Vertragslaufzeit sind gem. Leistungsbeschreibung Schulungsleistungen für Redakteure der Website als Bedarfsleistung geplant diese haben einen geschätzten Umfang von insgesamt 9 Personentagen
Ergänzung zu Nr. II.1.5) und II.2.6) („Geschätzter Wert“)): es handelt sich um die veranschlagten maximalen Höchstwerte, die mit der Rahmenvereinbarung ausgeschrieben werden. Abweichend wird von einem Schätzwert von 469.000,- € (ohne zusätzliche Bedarfspositionen) ausgegangen. Siehe auch Abschnitt VI. 3)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister (A-Kriterium).
Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn die geforderte Eigenerklärung zur Erlaubnis vorliegt. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist der Nachweis vorzulegen, wenn der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt. Bitte tragen Sie in das Formular "Erklärungsbogen Unternehmen" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag bei.
2) Eigenerklärung Ausschlussgründe (A-Kriterium)
Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB). Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
3) Unternehmensdaten (A-Kriterium)
Bitte tragen Sie in das Formular "Erklärungsbogen Unternehmen" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag bei. Einige Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
4) Eignungsleihe und Unteraufträge /verbundene Unternehmen (A-Kriterium)
Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Anlagen aus dem „Erklärungsbogen Unternehmen“ vor (Erklärung Unterauftragnehmerschaft / verbundenes Unternehmen, Erklärung Bietergemeinschaften).
1) Vorliegen einer Berufs-/Haftpflichtversicherung (A-Kriterium)
2) Unternehmensdaten (A-Kriterium): Bitte tragen Sie in das Formular "Erklärungsbogen Unternehmen" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag bei (Mittelbereitstellungserklärung)
Zu 1): Die Versicherungssumme muss eine Mindestdeckungssumme von 500.000,-€ umfassen. Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn die geforderte Eigenerklärung zum Vorliegen einer Berufs-/Haftpflichtversicherung vorliegt. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist der Nachweis vorzulegen, wenn der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt.
Falls eine Versicherung in dieser Deckungshöhe bei Abgabe des Teilnahmeantrags nicht besteht, ist der Bewerber verpflichtet, im Auftragsfall unverzüglich eine Haftpflichtversicherung mit den o.g. Deckungshöhen abzuschließen. In diesem Fall sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen
(a) eine unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine Haftpflichtversicherung mit den o.g. Deckungshöhen auf erstes unverzüglich nach Mitteilung über den Zuschlag abzuschließen,
und
(b) eine Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bewerber als Versicherungsnehmer bereit ist.
1. Erfahrung anhand von drei vergleichbar geeigneten Referenzen mit Bezug zur vergabegegenständlichen Leistung (A-Kriterium)
2. Inhaltliche Anforderungen an die Referenzprojekte (B-Kriterium, Gewichtung jeweils 25%):
2.1 Beim jeweiligen Referenzprojekt wurden Hosting- und Providerleistungen zum Betrieb von hochsicheren und hochverfügbaren CMS-System und/oder Support-, Service-, Pflege- und Weiterentwicklungsdienstleistungen erbracht.
2.2 Beim jeweiligen Referenzprojekt wurden Managed Hosting-Leistungen erbracht.
2.3 Beim jeweiligen Referenzprojekt wurden Systemadministrationsleistungen erbracht.
2.4 Beim jeweiligen Referenzprojekt wurden TYPO3 und Elastic Search-Leistungen erbracht.
Zu 1): Die Referenzen dürfen nicht älter als drei, höchstens fünf Jahre sein. Maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung. Die Vorlage „Erklärungsbogen Referenz“ ist vollständig und nachvollziehbar auszufüllen.
Es werden nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt der Bundesfinanzhof, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Bundesfinanzhof mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Der Bundesfinanzhof entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie den Bundesfinanzhof unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahmefrist in Form einer Bewerberfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Teilnahmeschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Zu 2.1: Abdeckung von einem der beiden Leistungsbereiche bei mindestens einer Referenz.
Zu 2.2: Erbringen der Managed Hosting-Leistungen bei mindestens einer Referenz.
Zu 2.3: Erbringen der Systemadministrationsleistungen bei mindestens einer Referenz.
Zu 2.4: Erbringen von TYPO 3 und Elastic Search-Leistungen bei mindestens einer Referenz.
Abschnitt IV: Verfahren
Es ist die Verlängerung um ein weiteres Jahr geplant. Begründung: geplanter technischer Umstieg und Relaunch der Website auf Government Site Builder Ende 2025 (Vorgaben zum Projektstart seitens BMI)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Regelungen zum Ablauf des Vergabeverfahrens sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Der unter II.1.5 und II.2.6 geschätzte Höchstwert entspricht dem geschätzten Maximalwert/Höchstwert aller Einzelaufträge und ist nicht deckungsgleich mit dem geschätzten Auftragswert (Nr. II.2.14) und beides ist nicht deckungsgleich mit den geringeren Kosten, die unabhängig vom Kontingent an Personentagen für Dienstleistungen für den regulären Support und das Hosting der Website anfallen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach §§ 155 ff. GWB kann ein Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gestellt werden. Näheres ist dem GWB zu entnehmen.
Eine der Voraussetzungen für einen Antrag auf Nachprüfung nach §§ 155 ff. GWB ist, dass Verstöße gegen Vergabevorschriften zuvor bei der Vergabestelle des Auftraggebers (siehe Kapitel I.1)) gerügt werden. In § 160 Abs. 3 GWB ist zur Rügepflicht folgendes geregelt:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."