Objektplanung - Ersatzneubau der Werkhallen an der Ludwig-Bölkow Berufsschule, Donauwörth
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.donau-ries.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung - Ersatzneubau der Werkhallen an der Ludwig-Bölkow Berufsschule, Donauwörth
Die Ludwig-Bölkow-Berufsschule in 86609 Donauwörth, Neudegger Allee 7, befindet sich in der Trägerschaft des Landkreises Donau-Ries und hat derzeit ca. 1600 Schüler. Aufgrund einer Sprengeländerung im Ausbildungsberuf Zimmerer werden ab dem Schuljahr 2024/25 für die Jahrgangstufe 11 und ab dem Schuljahr 2025/26 für die Jahrgangsstufe 12 voraussichtlich 4 Klassen zusätzlich beschult. Die Werkhallen I – III
der Berufsschule Donauwörth wurden in den 1970er Jahren erbaut. Alle Werkhallen wurden für diverse Umnutzungen mehrfach umgebaut.
Donauwörth
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 1 bis 9, bei stufenweiser Beauftragung, sowie besondere Leistungen wie z.B. die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. In den eingeschossigen Werkhallen finden der Fach- und Praxisunterricht für verschiedene Fachrichtungen statt. In der nordwestlich gelegenen Werkhalle III werden
derzeit die Fachbereiche Ernährung, Schreiner und Zimmerer unterrichtet.Der Bau- und der Kreisausschuss des Landkreises Donau-Ries haben beschlossen, dass die Werkhalle III abgerissen wird und durch Neubauten am Standort der bisherigen Werkhalle sowie auf dem Parkplatz östlich
der Werkhallen ersetzt wird. Durch die Sprengeländerung im Ausbildungsberuf Zimmerer sowie weiterem Flächenbedarf sind insgesamt ca. 800 m² HNF zusätzlich zu planen. Für diesen zusätzlichen Bedarf sowie den Ersatz der Bestandsflächen sind somit insgesamt ca. 1.900 m² HNF als Neubauflächen zu planen. Außerdem werden ca. 150 m² HNF in der Werkhalle I für eine andere Umnutzung vorbereitet werden.
Hinsichtlich des Standorts wurde vorab eine Variantenuntersuchung durchgeführt. Lt. Beschluss der oben genannten Gremien wird folgende Variante umgesetzt:Die Neubauflächen für die Holztechnik (Schreiner und Zimmerer) sollen auf dem östlich gelegenen Parkplatz gebaut werden. Je nach Planungsergebnis wird dieser Neubau in ein oder zwei Bauabschnitten ausgeführt. Ziel ist eine Inbetriebnahme der neuen Werkhallen für die Zimmerer spätestens zum Schuljahresbeginn im September 2025. Im Anschluss wird der nördliche Teil der Werkhalle III abgebrochen. An diesem Standort soll ein neues Gebäude für den Fachbereich Ernährung und das Exzellenzzentrum entstehen. Nach dem Bezug dieses Neubaus werden auch die restlichen Teile der Werkhalle III abgebrochen und ein Parkplatz an dieser Stelle errichtet. Der Abbruch ist Gegenstand der Planungsaufgabe; Die Errichtung des Parkplatzes nicht.Die Gesamtkosten (Kostengruppen 200-700) wurden überschlägig mit ca. 9,2 Mio. € ermittelt. Alle Neubauten sind eingeschossig in Holzbauweise zu planen. Der laufende Schulbetrieb ist bei Planung und Ausführung zu beachten. Die Flächen und Grundrisszuschnitte für die Räume, in denen handwerklicher Unterricht stattfindet, sind ähnlich einer Produktionshalle vorrangig nach den Anforderungen, die sich aus der Maschinentechnik (Abbundanlage, CNC-Maschinen,…) ergeben, auszulegen und zu planen. Für die ersten beiden Bauabschnitte soll im September 2022 der Antrag zur FAG-Förderung eingereicht werden. Grundlage dieses Antrags ist eine genehmigungsfähige Entwurfsplanung für die Neubauflächen der Holztechnik (Zimmerer + Schreiner) sowie eine Vorentwurfsplanung für das Gebäude des Fachbereichs Ernährung und Exzellenzzentrum. Der Förderantrag für die weiteren Bauabschnitte soll im September 2024 gestellt werden.Das Büro, welches eine erste Planung bereits erbracht hat, gilt als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das vorbefasste Büro bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so
werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen. Auch ohne Teilnahme des vorbefassten Büros, werden die Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt.
Baulicher Ablauf (Bauabschnitte siehe Planungskonzept):
• Beginn Neubau BA 1 und 2: August 2023
• Fertigstellung BA 1 und 2: August 2025
• Baubeginn Abbruch und Neubau BA 3: August 2025
• Fertigstellung BA 3: August 2026
• Im Anschluss BA 4 (nur Abbruch)
Beabsichtigt ist eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 1-2 für Bauabschnitt 1-4 gem. § 34 ff HOAI 2021
Stufe 2: LPH 3-4 für Bauabschnitt 1+2 gem. § 34 ff HOAI 2021
Stufe 3: LPH 3-4 für Bauabschnitt 3+4 gem. § 34 ff HOAI 2021
Stufe 4: LPH 5-7 für Bauabschnitt 1+2 gem. § 34 ff HOAI 2021
Stufe 5: LPH 5-7 für Bauabschnitt 3+4 gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 6: LPH 8-9, für Bauabschnitt 1+2 gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 7: LPH 8-9 für Bauabschnitt 3+4 gem. § 34 f HOAI 2021
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen,
Bauabschnitte oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Teilnahmeanträge und Angebote, sowie auch Rückfragen, dürfen ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform eingereicht werden. Es ist angedacht den Ersatzneubau in Holzbauweise zu errichten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nördlingen
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht
zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/ mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue
Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: m
Land: Deutschland