Generalsanierung der ehemaligen Berufsschule in Schwabach - Innentüren Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/0011-0020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung der ehemaligen Berufsschule in Schwabach - Innentüren
- Türen, Stahlumfassungszargen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- Stahlumfassungszargen mit Holztürblatt 43 Stk ohne Brandschutzanforderung, - Stahlumfassungszargen mit Holztürblatt 20 Stk mit Brandschutzanforderung- Stahlumfassungszargen mit Holztürblatt 8 Stk Nassraum ohne Brandschutzanforderung- Stahlblockzarge mit Holztürblatt 4 Stk- Dehnungsfugenzarge Stahl mit Holztürblatt 4 Stk.- Holzstockzarge mit Holztürblatt 23 Stk.- Schiebetüren 2 Stk.- Wartung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Burgebrach
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Postleitzahl: 96138
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.