ArGe Prüfung: Beschaffung von IKT-Leistungen für die Prüfungsstelle Ärzte Bayern Referenznummer der Bekanntmachung: MaBu-2022-0008
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wpbayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
ArGe Prüfung: Beschaffung von IKT-Leistungen für die Prüfungsstelle Ärzte Bayern
Die Arbeitsgemeinschaft Prüfung Ärzte Bayern (c/o Prüfungsstelle Ärzte Bayern) beabsichtigt die Beschaffung von Leistungen der Informationstechnologie (IKT-Leistungen) für ihren Betrieb sowie zur Umsetzung und Abwicklung ihrer Aufgaben.
Die IKT-Leistungen werden dabei in zwei (2) Fachlosen innerhalb dieses Vergabeverfahrens sowie in einem weiteren, hiervon getrenntem Vergabeverfahrens ausgeschrieben.
Die zwei (2) Fachlose in diesem Vergabeverfahren betreffen im Wesentlichen:
Los 1: IKT-Ausstattung
Weitgehende Zurverfügungstellung (Betrieb und Bereitstellung) von Hard- und Software zur betrieblichen Nutzung auf Zeit gegen periodische Entgeltung.
Los 2: Ärzteportal
Zurverfügungstellung (Betrieb und Bereitstellung) einer Kommunikationslösung auf Zeit gegen periodische Entgeltung als Software-as-a-Service (SaaS) zum Austausch von Dateien (s. u.) mit Vertragsärzten in Bayern (Ärzteportal).
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten Leistungsbeschreibung_Los-##" und "Bewertungsmatrix-Leistung_Los-##", "Preisblatt_Los-## sowie in dem jeweiligen "Leistungsvertrag-Los-##".
IKT-Ausstattung
Siehe Vergabeunterlagen.
Weitgehende Zurverfügungstellung (Betrieb und Bereitstellung) von Hard- und Software zur betrieblichen Nutzung auf Zeit gegen periodische Entgeltung.
Siehe Vergabeunterlagen.
Die Angabe in II.2.7) ist nicht richtig. Angabe erfolgte so, da technisches Pflichtfeld.
Ärzteportal
Siehe Vergabeunterlagen.
Zurverfügungstellung (Betrieb und Bereitstellung) einer Kommunikationslösung auf Zeit gegen periodische Entgeltung als Software-as-a-Service (SaaS) zum Austausch von Dateien (s. u.) mit Vertragsärzten in Bayern (Ärzteportal). HINWEIS: Zeitnah zum gegenständlichen Vergabeverfahren wird die Beschaffung einer BI-/Reporting-Lösung getätigt. Bei den Dateien, die aus dieser BI-/Reporting-Lösung generiert werden, handelt es sich um diejenigen, die über das Ärzteportal kommuniziert werden.
Siehe Vergabeunterlagen.
Die Angabe in II.2.7) ist nicht richtig. Angabe erfolgte so, da technisches Pflichtfeld.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IKT-Ausstattung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ärzteportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81369
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die in dieser Bekanntmachung vergebener Aufträge angegebenen Preise sind nicht richtig. Von der Angabeder richtigen Preise wurde abgesehen, da es sich um Geschäftsgeheimnisse der betreffenden Unternehmen handelt.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.