Objektplanung für den Neubau Feuerwehrhaus Maising, Gde. Pöcking Referenznummer der Bekanntmachung: Maßnahmen Nr.: 621-33 Vergabe Nr: 2021VgVFWM
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pöcking
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82343
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.poecking.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung für den Neubau Feuerwehrhaus Maising, Gde. Pöcking Referenznummer der Bekanntmachung: Maßnahmen Nr.: 621-33 Vergabe Nr: 2021VgVFWM
Objektplanung gem. HOAI § 34 LPH 1-9 und Anlage 10 zur HOAI für den Neubau Feuerwehrhaus Maising, Gde. Pöcking. Im Rahmen des Angebotes ist ein Lösungsvorschlag auszuarbeiten.
Pöcking
Die Gemeinde Pöcking plant den Neubau des Feuerwehrhauses für den Ortsteil Maising mit Wohnungen.
Im Feuerwehrhaus vorgesehen sind 3 Einstellplätze für Löschfahrzeuge, Lagerflächen, eine Werkstatt, ein Schulungsraum mit Nebenräumen, Umkleiden sowie Kameradschaftsräume für die Feuerwehr. Zudem sollen max. 2 Wohnungen, Gesamt-Wohnfläche 140 bis 180 m² geplant werden.
Die Wohnungen müssen separat von der Feuerwehr erschlossen werden. Dies betrifft sowohl die Verkehrswege im Gebäude wie auch die Zugänge im Freien. Die Wohnungen sind für Familien mit mind. 1 Kinderzimmer zu konzipieren. Für die Wohnflächen wird eine Förderung gem. KommWFP Bayern angestrebt.
Das Gebäude soll den KfW 55-Standard oder höher erfüllen. Die Gemeinde wünscht ein energetisches und ökologisches Vorzeigeprojekt. Ein Holzbau-Anteil ist gewünscht, die Bestimmung des Anteils unter allen Randbedingungen ist Planungsaufgabe. Die Dachflächen sollen zu einem großen Teil für Fotovoltaik geeignet sein. Zur Abflussverzögerung ist jedoch auch eine Dachbegrünung gewünscht.
Das Planungsgebiet befindet sich am Ortsrand des Ortsteiles Maising am Übergang zur einem Kasernengelände der Bundeswehr neben einem in diesem Bereich offenen Graben und einer natürlichen Retentionsfläche für Niederschläge. Aus diesem Grund ist das Gebäude so zu planen, dass alle Flächen einen Abstand zum Niveau HQ 100 aufweisen. Ein Untergeschoss soll nicht geplant werden.
Für das Planungsgebiet wird ein Bebauungsplan gesatzt. Zudem liegt eine Machbarkeitsstudie zum Nachweis der Einhaltung der Vorgaben vor.
Das Gebäude soll bis Ende 2024 fertiggestellt sein. Die Fachingenieursleistungen werden einzeln separat vergeben.
Stufenweise Vergabe gem. folgenden Leistungsstufen:
— Stufe 1: LPH 1, 2 und 3 gem. § 34 HOAI,
— Stufe 2: LPH 4, 5, 6 und 7 gem. § 34 HOAI,
— Stufe 4: LPH 8 und 9 gem. § 34 HOAI.
Es besteht kein Recht auf Gesamtbeauftragung.
Der Auftraggeber behält sich vor, geringere oder keine Wohnflächen zu realisieren.
Der Auftraggeber behält sich vor, Besondere Leistungen gem. Angebot nicht zu beauftragen.
Im Zuge der Angebotsphase sind partielle Lösungsvorschläge auszuarbeiten, dies wird vergütet, siehe Unterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung für den Neubau Feuerwehrhaus Maising, Gde. Pöcking Referenznummer der bekanntmachung. Maßßnahmen Nr.: 621-33 Vergabe Nr: 2021VgVFWM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Penzberg
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82377
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch in Textform abzugeben. Es werden nur die im Postfach des jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattform eingegangenen Unterlagen berücksichtigt. Teilnahmeanträge und Angebote müssen nicht handschriftlich signiert werden. Der Bewerber / Bieter informiert sich selbstständig über die Beschränkungen der Vergabeplattform (z. B. Beschränkungen zu Dateien).
2) Die Unterlagen sind durch den Bewerber in einer PDF-Datei zusammenzufassen, max. Dateigröße 15 MB;
3) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt;
4) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte;
5) Die vom Bewerber / Bieter eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert;
6) Informationspflicht des Bewerbers: Sofern fragen von Bewerbern oder Bietern eingehen, deren Beantwortung über die in den sonstigen Vergabeunterlagen hinausgehende Information enthält, werden die Fragen und Antworten auf der Vergabeplattform als Fragen- und Antwortliste veröffentlicht. Die Bewerber / Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber / Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist / Angebotsfrist zu verlängern. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen;
7) Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag oder das Angebot auswirken, gelten folgende Regelungen:
Sofern keine gesonderte Mitteilung des Bieters / Bewerbers eingeht, wird davon ausgegangen, dass der schon eingereichte Teilnahmeantrag / das schon eingereichte Angebot unverändert aufrecht gehalten wird. Ansonsten
ist vom Bewerber / Bieter bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, dass:
— der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag / kein neues Angebot abgegeben wird,
— oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag / ein neues Angebot vor Ende der Frist elektronisch abgegeben wird,
— oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot - ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben - aufrecht erhalten werden soll.
Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Frist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss.
8) Rückfragen sind bis spätestens 6 Tage vor dem Submissionsdatum zu stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist noch bis zum Tag vor Abgabe der Bewerbung bzw. des Angebotes verlängert werden kann. Alle evtl. Verlängerungen von Fristen werden auf dem Vergabeportal, auf dem die Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen, bekannt gemacht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung auf elektronischem Weg oder per Fax vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).