Externe Betriebsträgerschaft für das pädagogische Fachpersonal zur Betreuung von Berufsschülern im Schülerwohnheim Mainburg
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: 93309 Kelheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-kelheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Externe Betriebsträgerschaft für das pädagogische Fachpersonal zur Betreuung von Berufsschülern im Schülerwohnheim Mainburg
Der Landkreis schreibt Leistungen zum Betrieb des Schülerwohnheims Mainburg als Unterkunft aus. Der künftige
Auftragnehmer soll insbesondere folgende Leistungen erbringen: Pädagogische Betreuung der Berufsschüler sonntags bis freitags.
Mainburg
Ziel des Verfahrens ist allgemein, den Schülern die sozialpädagogische Begleitung im Schülerwohnheim durch sozialpädagogisch qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung zu stellen und dadurch insbesondere die Chancen für einen erfolgreichen Berufsstart zu verbessern. Der Landkreis beabsichtigt das pädagogische Fachpersonal für die Betreuung der Berufsschüler ab dem Schuljahr 2022/23 (d. h. ab 01.09.2022) durch eine externe Betriebsträgerschaft als Dienstleistungsauftrag zu gewährleisten.
Der künftige Auftragnehmer soll als Betriebsträger insbesondere die Leitung, pädagogische Betreuung der Schüler und Verwaltung des Heimbetriebs vollziehen. Die Verpflegung der Schüler erfolgt durch landkreiseigenes Küchenpersonal.
Derzeit besteht für das Schülerwohnheim eine Betriebserlaubnis der Regierung von Niederbayern gem. § 45 SGB VIII vom 28.05.1991 (150 Plätze, 4 Gruppen, siehe Anlage 3 der Leistungs-, Entgelts- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung). Diese wird von der Regierung von Niederbayern aufgrund von Veränderungen in mehreren Punkten an die aktuellen Gegebenheiten angepasst (Reduzierung der Platz-/Gruppenzahl). Der Auftraggeber muss als Betreiber (Betriebsträgerschaft) in Folge eine neue Betriebserlaubnis beantragen (§ 45 SGB VIII).
Der Auftragnehmer hat das zur vertragsgerechten Erfüllung – insbesondere in Bezug auf die geschuldete pädagogische Betreuung - erforderliche Personal entsprechend der Vorgabe der jeweils gültigen Betriebserlaubnis einzusetzen.
Die Betriebserlaubnis soll an die aktuellen Gegebenheiten (zukünftig reduzierte Platzzahl 100 bzw. Gruppenzahl 2,5) angepasst werden, sodass voraussichtlich für die pädagogische Betreuung des Schülerwohnheims eine Vollzeitkraft für die Leitung und zwei Vollzeitkräfte für die allg. Betreuung erforderlich sein werden. Auch hier kann eine Vollzeitkraft durch Teilzeitkräfte ersetzt werden.
Für die sozialpädagogische Betreuung sind sozialpädagogische Fachkräfte einzusetzen, die über eine Qualifikation als Sozialpädagoge (m/w/d), Erzieher (m/w/d) oder Jugend- und Heimerzieher (m/w/d) oder eine gleichwertige Qualifikation verfügen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in Abschnitt IV des Formblatts L 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Personen bei der Auftragsausführung einzusetzen!
Für die Leitung des Schülerwohnheims ist eine ausgebildete und/oder sozialpädagogische Fachkraft (z. B. Person mit Diplom in Sozialpädagogik) einzusetzen – Heimleiter (m/w/d) -, die mindestens eine dreijährige Berufserfahrung als Sozialpädagoge/in nachweisen kann (siehe Ziffer 9). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Formblatt „Heimleiter“ angegebene Person bei der Auftragsausführung einzusetzen!
Folgende Leistungen müssen als kritische Aufgaben im Sinne des § 47 Abs. 5 VgV direkt vom Bieter selbst oder im Fall einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft ausgeführt werden:
•Leistungen nach § 2 des Vertragsentwurfs (Sozialpädagogische Leistungen),
•Leistungen nach § 3 des Vertragsentwurfs (Leistungen der Leitung),
•Leistungen nach § 11 des Vertragsentwurfs (Nachtdienst),
•Leistungen nach § 16 des Vertragsentwurfs (Mittags- und Hausaufgabenbetreuung, Freizeitangebote)
Die Beauftragung von Unterauftragnehmern zur Auftragsausführung ist somit unzulässig.
Weitere Informationen zum Inhalt und Umfang der Leistungen des Auftragnehmers siehe Leistungs-, Entgelts- und Qualitätsvereinbarung!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter bzw. Bietergemeinschaft) vergeben, das nicht wegen Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausgeschlossen worden ist, § 122 GWB. Die Eignung ist von dem Bieter – bei Bietergemeinschaften von jedem seiner Mitglieder gesondert – und von Unterauftragnehmern wie folgt nachzuweisen:
Durch
•das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt L 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder
•die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ)
sowie durch auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichende Nachweise.
Der Auftraggeber wird zudem für die Bieter der engeren Wahl bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung(GewO) i.V.m. § 21 Abs. 4 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) bzw. § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) beim Bundesamt für Justiz anfordern.
In der Eigenerklärung sind Angaben zu machen:
•in Abschnitt I. zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“,
-über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB
-zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
-zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
-zu Insolvenzverfahren und Liquidation
•in Abschnitt II. zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“,
-zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister
•in Abschnitt III. zu „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“
-zum Nachweis einer Berufs- oder Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
•in Abschnitt IV zu „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“
-zu den technischen Fachkräften oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden
sollen (sozialpädagogisches Personal, außer Heimleiter). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in Abschnitt IV des Formblatts L 124
„Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Personen bei der Auftragsausführung einzusetzen!
Ein Bieter gilt nur als geeignet, wenn er
•alle im Formblatt L124 „Eigenerklärung zur Eignung“ geforderten Angaben geleistet hat oder diese im AVPQ hinterlegt sind,
•sich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB zurechnen lassen muss,
•im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung das Bestehen folgender Versicherungen mit den genannten Deckungssummen nachweist:
-Personenschäden: EUR 1 Mio.
-Sach- und Vermögensschäden: EUR 1 Mio.
•Für die sozialpädagogische Betreuung sind sozialpädagogische Fachkräfte einzusetzen, die über eine Qualifikation als Sozialpädagoge (m/w/d), Erzieher (m/w/d) oder Jugend- und Heimerzieher (m/w/d) oder eine gleichwertige Qualifikation verfügen.
Zur Darlegung der Eignung sind ggf. auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle folgende Nachweise einzureichen:
•Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers.
•Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, Gewerbeanmeldung, Eintrag in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.
•Nachweis Versicherungsschutz; der Nachweis ist durch die Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen oder über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereit zu stellen.
Der Bieter hat einen Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) – nicht älter als 10 Monate – einer gültigen Betriebshaftpflicht bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer auf Verlangen der Vergabestelle zu erbringen. Deckungssummen: EUR 1 Mio. € für Personenschäden sowie EUR 1 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Vertragslaufzeit bestehen, z. B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/ den Vertrag/ Bedingungen als Anlage beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bieters als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt. Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssumme nicht ausreicht: Der Bieter hat eine Verpflichtungserklärung vorzulegen, dass die Deckungssumme im Falle der Beauftragung auf die vorgegebenen Beträge erhöht wird.
•Studiennachweise oder sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeiten zu den technischen Fachkräften oder den technischen Stellen.
Für die Leitung des Schülerwohnheims ist eine akademisch ausgebildete und/ oder sozialpädagogische Fachkraft (z. B. Person mit Diplom in Sozialpädagogie) einzusetzen – Heimleiter (m/w/d) –, die mindestens eine dreijährige Berufserfahrung als Sozialpädagoge nachweisen kann.
Für die sozialpädagogische Betreuung sind sozialpädagogische Fachkräfte einzusetzen, die über eine Qualifikation als Sozialpädagoge (m/w/d), Erzieher (m/w/d) oder Jugend- und Heimerzieher (m/w/d) oder eine gleichwertige Qualifikation verfügen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1)Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]