Verkehrsmittelreinigung - Gebäudereinigung - Haltestellenreinigung
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.das-stadtwerk-regensburg.de/mobilitaet/
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrsmittelreinigung - Gebäudereinigung - Haltestellenreinigung
Die das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH beabsichtigt die Leistungen der Verkehrsmittelreinigung (Innenreinigung von Bussen und PKWs) sowie untergeordnete Leistungen der Gebäudereinigung (Unterhalts- und Glasreinigung) zum 01.07.2022 neu zu vergeben. Die Leistungen werden auf drei Jahre mit einer Verlängerungsoption um zwei weitere Jahre bis längstens zum 30.06.2027 vergeben. Als weiterer untergeordneter, optionaler Leistungsbestandteil wird zudem die Haltestellenreinigung ab 01.01.2023, bzw. ab 01.01.2024 mit ausgeschrieben.
Die das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH beabsichtigt die Leistungen der Verkehrsmittelreinigung (Innenreinigung von Bussen und PKWs) sowie untergeordnete Leistungen der Gebäudereinigung (Unterhalts- und Glasreinigung) zum 01.07.2022 neu zu vergeben. Die Leistungen werden auf drei Jahre mit einer Verlängerungsoption um zwei weitere Jahre bis längstens zum 30.06.2027 vergeben. Als weiterer untergeordneter, optionaler Leistungsbestandteil wird zudem die Haltestellenreinigung ab 01.01.2023, bzw. ab 01.01.2024 mit ausgeschrieben.
Als optionaler Leistungsbestandteil wurde die Haltestellenreinigung ab 01.01.2023, bzw. ab 01.01.2024 mit ausgeschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verkehrsmittelreinigung - Gebäudereinigung - Haltestellenreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§134 und 160 abs. 3 GWB bleiben unberührt).