Sanitärarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: H22a148522
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanitärarbeiten
Sanitärarbeiten
Severinstraße 2-6, Werinherstr. 33, 81541 München
- ca. 74 St. Wand-WC Tiefspüler Tiefe 53 cm
- ca. 18 St. WC Kinder, Tiefspüler
- ca. 148 St. Waschtisch, 60x48,5cm, mit Hahnloch, mit Überlauf
- ca. 14 St. Frischwasserstationen
- ca. 26 St. Hygiene-Spülstationen
- 1 St. Enthärtungsgerät 40,0 m3/h
- 2 St. Enthärtungsgerät 5,0 m3/h
- 1 St. Fettabscheider mit integrierter Hebeanlage
- ca. 528 m Rohr Stahl niro geschweißt TW AD 18 mm
- ca. 1. 00 m Abflussrohr SML DN 100
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.