Generalsanierung der ehemaligen Berufsschule in Schwabach - Landschaftsbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/0011-0023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung der ehemaligen Berufsschule in Schwabach - Landschaftsbauarbeiten
Pflasterflächen ca. 3400 m2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Zuge der Umsiedlung der Berufsschule sollen die zugehörigen Freiflächen neu gestaltet werden. Im Pausenbereich der Luitpold-Grundschule werden Sitzgelegenheiten, ein Bereich für Streetsoccer und ein neuer Spielbereich geschaffen. Im Zugangsbereich finden sich Fahrrad- und Rollerstellplätze, teilweise mit Überdachung. Im Pausenbereich des Adam-Kraft-Gymnasiums sind Sitzgelegenheiten, ein Boulderelement und eine Bühnenfläche geplant. Sitzstufen aus Betonfertigteilen fangen den Hang ab. Nahe dem Eingang sind überdachte Fahrradstellplätze situiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91126
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.