Max-Planck-Haus Tübingen, Neubau Zentralgebäude: Verbau- u. Erdbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: Z.MPHO.A.000301.303.1.VOB.2172
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Max-Planck-Haus Tübingen, Neubau Zentralgebäude: Verbau- u. Erdbauarbeiten
Ausführung des Verbaus als 1- bis 2-fach rückverankerte Trägerbohlwand mit Holzausfachung inkl. aller dafür erforderlichen Maßnahmen (z.B. Herstellung der Arbeitsebenen,...), kleinerer Restabbruch nach Herstellung des Verbaus und Erdbauarbeiten der Baugrube, Baustelleinrichtungs-, sowie Containerstandflächen.
Grobmassen Erbau:
ca. 8600 m3 Aushub, ca. 850 m3 Auffüllung
Grobmassen Verbau:
Ansichtsfläche 900m², Verbaulinie 130m, Profilstahl 50.500 kg, Verankerung 710lfm
Weitere Maßnahmen:
ca. 130m2 Schutzmaßnahme des angrenzenden Nachbargebäudes mit Zimmermannskonstruktion, ca. 930m2 Asphalttragschichtals, ca. 50m3 Restabbruch, Umverlegung Abwasserleitung DN300.
Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen zur Coronasituation:
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen durch die Corona-Krise, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc.
Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Bitte beachten Sie dazu auch Ziffer 10.4 ff der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen (WBVB) der MPG.
Ausführungsfristen: Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG (§5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen vorauss. bis zum 09.05.2022 zugehen. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) innerhalb von 85 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist für den Ausführungsbeginn.
Max-Planck-Haus in Tübingen
Siehe II.1.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Max-Planck-Haus Tübingen, Neubau Zentralgebäude: Verbau- u. Erdbauarbeiten
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).