Landschaftsbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: NOS-021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Scheyern
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85298
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landschaftsbauarbeiten
Die Gemeinde Scheyern beabsichtigt auf dem Grundstück den Fl.Nr. 39 + 46 + (42)
die Neue Ortsmitte für Scheyern zu realisieren:
· Neubau Rathaus mit Bücherei
· Sanierung und Umbau der denkmalgeschützten ehemaligen Waldbauernschule
· Neubau eines Nebengebäudes mit Geländesicherung
· Errichtung eines Dorfplatzes mit Freianlagen, Straßenumgriff und Parkierungsanlagen
· bestehende Grünanlage mit Spielplatz
Scheyern
Die Grobmassen für die zu erbringenden Leistungen sind:
- etwa 1300 m2 Asphaltbelag abbrechen
- etwa 400 m2 Natursteinpflaster abbrechen
- etwa 375 m Einfassungen abbrechen
- etwa 140 m Holzzaun abbrechen
- etwa 1300 m2 Asphaltbelag herstellen
- etwa 1650 m2 Betonpflaster-und Plattenbelag herstellen
- etwa 210 m2 Rasengitterbelag herstellen
- etwa 250 m Einfassungen herstellen
- etwa 400 m Pflasterrinnen herstellen
- etwa 50 m L-Steine herstellen
- etwa 170 m Beton-Blockstufen herstellen
- etwa 90 m Beton-Blockstufen herstellen
- etwa 50 m Entwässerungsrinnen herstellen
- etwa 50 m Entwässerungsrohrleitungen verlegen
- etwa 09 St Fahrradanlehnbügel liefern und einbauen
- etwa 500 m2 Rasenfläche herstellen
- etwa 200 m2 Pflanzfläche herstellen
- etwa 100 m3 Baumgruben herstellen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Mainburg-Aufhausen
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Scheyern
Postleitzahl: 85298
Land: Deutschland