Food-Beschaffung für die Hochschulgastronomie des StwM - Beschaffung von Burgerpatties
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.studentenwerk-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Food-Beschaffung für die Hochschulgastronomie des StwM - Beschaffung von Burgerpatties
In Form eines dynamischen Beschaffungssystems soll im ca. 6-monatigen Rhythmus ein Rahmenvertrag mit jeweils einem Wirtschaftsteilnehmer zur Belieferung von Burger-Patties für die Einrichtungen des Studentenwerks München (Mensen, StuBistros und StuCafés) geschlossen werden.
Der Zeitraum des dynamischen Beschaffungsprozesses beträgt gut 2 Jahre, beginnend und endet am 30.06.2024. Innerhalb des dynamischen Prozess werden ca. im 6-monatigen Rhythmus Angebotsaufforderungen der jeweils geeigneten Bewerber verschickt. In Folge dessen wird der Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt. Es ergeben sich voraussichtlich folgende Leistungszeiträume 13.06.22 bis 31.12.22, 01.01.23 bis 30.06.23 usw.. Geringfügige Verschiebungen von ca. einem Monat sind möglich, aber auch eine Erhöhung der Laufzeit auf bis zu einem Jahr ist möglich. Dies wird bei der Angebotsaufforderung jeweils mitgeteilt.
Standardsortiment
In Form eines dynamischen Beschaffungssystems soll im ca. 6-monatigen Rhythmus ein Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer zur Belieferung von Burger-Patties (Standardsortiment) für die Einrichtungen des Studentenwerks München (Mensen, StuBistros und StuCafés) an den Standorten München, Garching, Weihenstephan, Rosenheim und Benediktbeuern geschlossen werden.
Aufgrund einer temporären technischen Einschränkung der eVergabeplattform wird die Ausschreibung 2022/S 055-140994 nunmehr unter dieser Bekanntmachung gelistet.
Trendsortiment
In Form eines dynamischen Beschaffungssystems soll im ca. 6-monatigen Rhythmus soll ein Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer zur Belieferung von Burger-Patties (Trendsortiment) für die Einrichtungen des Studentenwerks München (Mensen, StuBistros und StuCafés) an den Standorten München, Garching, Weihenstephan, Rosenheim und Benediktbeuern geschlossen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters
mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts (Eigenerklärung zur Eignung als Teilnehmer am dynamischen
Beschaffungsprozess „Burger-Patties“). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen,ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts
(Eigenerklärung zur Eignung als Teilnehmer am dynamischen Beschaffungsprozess „Burger-Patties“) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß §
48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Soweit er andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss
des Anteils bei Gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen mittels des mit den
Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts (Eigenerklärung zur Eignung als Teilnehmer am dynamischen
Beschaffungsprozess „Burger-Patties“).
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung
mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/
Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine
dem Auftragsrisiko angemessene Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abzuschließen und diese für die Dauer
des Auftragsverhältnisses aufrecht zu erhalten.
Ein Nachweis kann zunächst mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts
(Eigenerklärung zur Eignung als Teilnehmer am dynamischen Beschaffungsprozess „Burger-Patties“) nachgewiesen werden. Im Falle einer
Bietergemeinschaft, muss jedes Mitglied einen gesonderten Nachweis erbringen. Die Eignung für die zu
vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß § 48 Absatz 8 VgV
nachgewiesen werden.
jährlicher Mindestumsatz von 180.000,00 €; Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: für Personenschäden mindestens in Höhe von 3.000.000,00 €, für Sachschäden in Höhe von mindestens 500.000,00 €
Angabe geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts
(Eigenerklärung zur Eignung als Teilnehmer am dynamischen Beschaffungsprozess „Burger-Patties“)
Mittels beiliegender Eigenerklärung zur Eignung als Teilnehmer am dynamischen Beschaffungsprozess müssen Erklärungen zum installierten Schädlingsbekämpfungssystem mit Monitoring nach DIN 10523, zum installierten Lebensmittel-Hygiene Management und/oder das HACCP System abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Voraussichtlich im November 2022 wird erneut zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Das Dynamische Beschaffungssystem läuft bis zum 30.06.2024. Innerhalb des dynamischen Prozess werden ca. im 6-monatigen Rhythmus Angebotsaufforderungender jeweils geeigneten Bewerber verschickt. In Folge dessen wird der Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste
Angebot erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über
die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist
beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.