Marktorientierte Beschaffung ökologischer elektrischer Energie der Stadt Memmingen für das Jahr 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 00622/52/2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Marktorientierte Beschaffung ökologischer elektrischer Energie der Stadt Memmingen für das Jahr 2023
Der abzuschließende Stromliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an elektrischer Energie zur Versorgung von insgesamt 536 Lieferstellen (davon 21 leistungsgemessene Lieferstellen) mit ca. 9,8 GWh Strom pro Jahr
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zur Abdeckung des Bedarfs an elektrischer Energie für SLP und RLM-Abnahmestellen, definiert in einem Los, benötigt die Stadt Memmingen für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 einen neuen Stromliefervertrag. Das vorliegende Verfahren dient der Bestimmung dieses Auftragnehmers.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie an den nachfolgend benannten Abnahmestellen (vgl. Lieferstellenübersicht) während des Lieferjahres 2023.
Der abzuschließende Stromliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an elektrischer Energie zur Versorgung der ausgeschriebenen Entnahmestellen.
In der Lieferstellenübersicht ist der voraussichtliche Lieferumfang für sämtliche Entnahmestellen dargestellt. Es handelt sich um Angaben zum Gesamtjahresverbrauch in kWh/a.
Die angegebenen Werte stellen lediglich Richtgrößen für die zukünftige Stromabnahme des Auftraggebers während des jeweiligen Ausschreibungszeitraumes dar. Aufgrund des Verbrauchsverhaltens in der Vergangenheit ist näherungsweise mit den folgenden Verbrauchsmengen pro Kalenderjahr an den Abnahmestellen in den einzelnen Losen zu rechnen: Das Los umfasst insgesamt 536 Lieferstellen mit ca. 9,8 GWh Strom pro Jahr. Aufgeteilt in 515 nicht leistungsgemessene Lieferstellen und 21 leistungsgemessenen Lieferstellen. Die Anschriften der einzelnen Lieferstellen, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten können der „Lieferstellenübersicht“ und den Lastgangdaten (für die RLM-Lieferstellen) entnommen werden.
Fragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal Deutsche eVergabe an die Zentrale Vergabestelle bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Die Frist bei Anforderung von Unterlagen, Nachforderung von Unterlagen, Aufklärung des Angebots o.ä. nach der Submission beträgt in diesem Verfahren grundsätzlich zwei Stunden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis
- oder einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ),
ggf. jeweils ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE, ggf. jeweils ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb einer angemessenen Frist (bei diesem Verfahren grundsätzlich innerhalb von zwei Stunden) zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
• Nichtvorliegen der in § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB genannten Tatbestände,
• Ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
• Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft sowie Erklärung zur Insolvenz.
Nachweis durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 1240.
Auf gesondertes Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen innerhalb einer angemessenen Frist (grundsätzlich zwei Stunden in diesem Verfahren) vorzulegen.
Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung / Zusicherung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € sowie für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. €. Auf gesondertes Verlangen ist innerhalb einer angemessenen Frist (grundsätzlich zwei Stunden in diesem Verfahren) eine Versicherungsbestätigung vorzulegen.
Nachweis durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 1240.
Vorhandensein einer aktuellen Bonitätsauskunft einer externen Wirtschaftsauskunftei (nicht älter als 3 Monate ab Tag des Angebotseingangs) mit Bonitätskennzahl "sehr gut/ausgezeichnet"
Auf gesondertes Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen innerhalb einer angemessenen Frist (grundsätzlich zwei Stunden in diesem Verfahren) vorzulegen.
Nachweis von mindestens 3 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren (gerechnet ab dem Tag der Auftragsbekanntmachung) erbrachten wesentlichen Leistungen durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 1240.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.