Berufliches Schulzentrum Kulmbach: Ersatzneubau C3-Gebäude - Ausstattung BSZ Kulmbach-
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kulmbach
NUTS-Code: DE24B Kulmbach
Postleitzahl: 95326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-kulmbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berufliches Schulzentrum Kulmbach: Ersatzneubau C3-Gebäude - Ausstattung BSZ Kulmbach-
Der Landkreis Kulmbach beabsichtigt am Beruflichen Schulzentrum Kulmbach einen Ersatzneubau für das Teilgebäude C3-Gebäude zu
errichten.Im Zuge der derzeit in Bearbeitung befindlichen Machbarkeitsstudie "Gesamtsanierung des Beruflichen Schulzentrums" stellt der
geplante Ersatzneubau "Cluster Bau" einen vorgezogenen, abgeschlossenen ersten Bauabschnitt dar.
Geplant ist ein 2-geschossiger, kompakter, rechteckiger Baukörper. Im Erdgeschoss sollen sich die Bauhallen mit großzügigen
Anlieferzonen und Freibereichen und optimierten Funktionsbezügen zu Maschinenräumen und Baustofflabor befinden. Im Obergeschoss
sind die Klassen- und Fachräume der Berufsschule und Fachschule Bautechnik vorgesehen.
Maschinen und Geräte für Holzbearbeitung
95326 Kulmbach
Lieferung von Maschinen und Geräte für Holzbearbeitung
- Sägen (Formatkreissäge, Tischkreissäge, Steinbandsäge, Baukreissäge)
- Sauger (Nass-Trocken-Sauger, Scheuersaugmaschine, Reinluftentstauber)
- Handwerkzeuge (Werkstattwagen mit Ausstattung, Akku-Schrauber)
- Mischer (Tellermischer, Doppelstabmischer)
Elektro-Hochhubwagen
Lieferung eines Elektro-Hochhubwagen für den innerbetrieblichen
Warenverkehr
Messgeräte für den Bereich Bau
95326 Kulmbach
Lieferung von Messgeräten für den Bereich Bau
- Theodolit
- Nivelliergerät
- Kanallaser
- Roverstab
- Distanzmessgerät
- Kreuzlinienlaser
- Rotationslaser
- Baufeuchtermessgerät
Baustellensicherung
95326 Kulmbach
Lieferung von Absperrtechnik und Verkehrsschildern
- Bauzaun
- Schrankenzaun
- Warnbarken
- Verkehrsschilder
Vertikale Plattensäge
95326 Kulmbach
Lieferung einer Vertikalen Plattensäge (Plattenaufteilsäge)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=247399
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=247399
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=247399
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=247399
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Kulmbach
elektronische Angebotsabgabe, keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.